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Aktuell
Am 21. und 22.09.2005 fanden die 3. Bielefelder Verfahrenstage statt.
„... weil er
für die Allgemeinheit gefährlich ist!“
Prognosegutachten, Neurobiologie, Sicherungsverwahrung
Die Tagung wurde von knapp 100 Wissenschaftlern und Praktikern
aus der Justiz, der forensischen Psychiatrie/Psychologie und der Rechtsanwaltschaft
besucht.
Am Vormittag des ersten Veranstaltungsstages führten drei Plenarvorträge
zu einer ersten interdisziplinären Bestandsaufnahme. Das erste Referat
fragte nach dem Nutzen der Neurowissenschaften für das Strafrecht.
Dem schloss sich ein kritischer Beitrag über die derzeitige Sicherheitsdebatte
in der Kriminalpolitik an. Anstatt einer Strategie der Wiedereingliederung
und Resozialisierung werde das kriminalpolitische Konzept der (dauerhaften)
Ausschließung (vermeintlich) gefährlicher Straftäter favorisiert.
Ein dritter Vortrag beschäftigte sich mit der Maßregel der Sicherungsverwahrung
und den damit verbundenen Problemen von Prognosegutachten aus revisionsrechtlicher
Sicht. Am Nachmittag wurden drei Arbeitsgemeinschaften mit den thematischen
Schwerpunkten „Sicherungsverwahrung“, „Prognosegutachten“ und „der freie
Wille des Straftäters“ gebildet. In den Arbeitsgruppen wurden die
jeweiligen Themenbereiche interdisziplinär beleuchtet. Eine Vielzahl
von einzelnen Fachvorträgen bildete die Grundlage für eine vertiefte
Diskussion über aktuelle Defizite und Stärken der jeweiligen
Problemschwerpunkte.
Der zweite Tagungstag wurde mit Berichten über die wesentlichen Ergebnisse
aus den Arbeitsgemeinschaften eingeleitet. Daran schlossen sich zwei Plenarvorträge
an: Zunächst wurde nach dem Stellenwert gefragt, den die Techniken
der sog. bildgebenden Verfahren zur Diagnose und Erklärung kriminellen
Verhaltens in der Zukunft einnehmen können. Lassen sich nachweisbare
hirnorganische Besonderheiten beim gefährlichen Straftäter feststellen?
Sind in absehbarer Zukunft unter Anwendung neurobiologischer Verfahren verlässliche
Diagnosen über eine Wiederholungsgefahr beim Delinquenten denkbar?
Ein zweiter Beitrag wies auf die zunehmende Vernachlässigung kriminologisch-sozialwissenschaftlicher
Ansätze bei der Straftäterbehandlung sowie auf die damit verbundenen
Folgen für unsere Gesellschaft hin. Die Tagung wurde am Nachmittag
mit einer Podiums- und Plenumsdiskussion abgerundet; den Auftakt gaben
die Statements eines Vertreters des Bundesministerium der Justiz, des Generalbundesanwaltes
beim Bundesgerichtshofs, eines Vertreters der Rechtsanwaltschaft sowie
einer Richterin am Bundesverfassungsgerichts. Es folgte abschließend
eine rege und ertragreiche Diskussion über unseren derzeitigen Umgang
mit Straftätern.
Eine Veröffentlichung der Tagungsergebnisse ist geplant. Der Tagungsband
zu den 3. Bielefelder Verfahrenstagen wird voraussichtlich noch im Frühjahr
2006 in der Reihe „Interdisziplinäre Studien zu Recht und Staat“ (Nomos-Verlagsgesellschaft)
erscheinen.
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