Direktor:
Prof.
Dr. jur. Ansgar Staudinger, Inhaber des Lehrstuhls für
Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und
Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld
Das Reiserecht bietet den Regelungsrahmen für
einen der wichtigsten und größten Wirtschaftszweige in
Deutschland. Dieses Rechtsgebiet wird geprägt durch einen
Quellenpluralismus. Fragen etwa zur Haftung von Unternehmen lassen
sich nicht mehr unter Rückgriff allein auf das nationale Recht
beantworten. Dieses wird vielmehr durch Völkervertrags- und vor
allem Europäisches Gemeinschaftsrecht teils überlagert, teils
sogar verdrängt. Gerade in der jüngsten Vergangenheit ist eine
zunehmende Europäisierung nicht nur des Pauschal-, sondern auch
des Individualreiserechts festzustellen. Damit geht ein
Paradigmenwechsel einher, indem der Verbraucherschutz stärker
akzentuiert und innerhalb des Binnenmarkts ein einheitlicher Rechtsraum
geschaffen wird.
Die wachsende Quellenvielfalt stellt den
Rechtsanwender vor immer größere Schwierigkeiten. Diese
potenzieren sich bei internationalen Fallgestaltungen. Ziel der
Forschungsstelle ist es, im Dialog mit Unternehmen, Verbänden,
Interessenvertretungen, Schlichtungsstellen, Ministerien sowie der
EU-Kommission Fragestellungen aus der Praxis wissenschaftlich zu
begleiten. Dabei soll auch den interdisziplinären Besonderheiten
des Rechtsgebiets Rechnung getragen werden. Die Forschungsstelle ist
überdies bestrebt, das Reiserecht im Rahmen der Lehre in die
universitäre Ausbildung sowie die Praktikerfortbildung
einzubinden.