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Forschungsstelle Reiserecht
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Forschungsstelle für Reiserecht

Direktor: Prof. Dr. jur. Ansgar Staudinger, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld

Direktor der Forschungstelle Reiserecht
Das Reiserecht bietet den Regelungsrahmen für einen der wichtigsten und größten Wirtschaftszweige in Deutschland. Dieses Rechtsgebiet wird geprägt durch einen Quellenpluralismus. Fragen etwa zur Haftung von Unternehmen lassen sich nicht mehr unter Rückgriff allein auf das nationale Recht beantworten. Dieses wird vielmehr durch Völkervertrags- und vor allem Europäisches Gemeinschaftsrecht teils überlagert, teils sogar verdrängt. Gerade in der jüngsten Vergangenheit ist eine zunehmende Europäisierung nicht nur des Pauschal-, sondern auch des Individualreiserechts festzustellen. Damit geht ein Paradigmenwechsel einher, indem der Verbraucherschutz stärker akzentuiert und innerhalb des Binnenmarkts ein einheitlicher Rechtsraum geschaffen wird.

Die wachsende Quellenvielfalt stellt den Rechtsanwender vor immer größere Schwierigkeiten. Diese potenzieren sich bei internationalen Fallgestaltungen. Ziel der Forschungsstelle ist es, im Dialog mit Unternehmen, Verbänden, Interessenvertretungen, Schlichtungsstellen, Ministerien sowie der EU-Kommission Fragestellungen aus der Praxis wissenschaftlich zu begleiten. Dabei soll auch den interdisziplinären Besonderheiten des Rechtsgebiets Rechnung getragen werden. Die Forschungsstelle ist überdies bestrebt, das Reiserecht im Rahmen der Lehre in die universitäre Ausbildung sowie die Praktikerfortbildung einzubinden.


Kontakt

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld
Telefon: 0521 / 106 6979
Fax: 0521/ 106 8077
E-Mail: ansgar.staudinger@uni-bielefeld.de
Internetportal: www.forschungsstelle-reiserecht.de
 


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