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Französisches Recht und französische
Rechtssprache
Inhaltsverzeichnis:
A) Beschreibung der Kurse
B)
Gliederung der FFA-Vorlesung
C) Literatur
D)
Prüfungsorganisation
E)
Prüfungsbeispiele
F) Wichtige
Termine des Semesters
G) Internet-Links
A)
Beschreibung der Kurse
1) Zusammenfassung
Der
FFA- Kurs „französisches Recht“ (FFA =
fachspezifisch fremdsprachliche
Ausbildung) bereitet binnen 4 SWS (2 SWS Vorlesung + 2 SWS AG) 4
Semester lang
auf die FFA- Abschlussprüfung zum FFA- Zeugnis vor. Durch das
erworbene FFA-
Zeugnis erhält man ein Freischusssemester für die
staatliche
Pflichtfachprüfung.
Der
FFA- Kurs kann durch ein Praktikum
in Frankreich ergänzt werden, das als praktische Studienzeit
des Jura- Studiums
angerechnet wird. Die praktische Studienzeit des Jura-Studiums ist eine
Voraussetzung der staatlichen Pflichtfachprüfung.
Nach dem FFA- Abschluss und mindestens
6 Jura-Semestern wird ein Masterstudien in Frankreich empfohlen.
Der FFA- Kurs fördert ebenfalls
eine
Referendariatswahlstation in Frankreich oder eine rechtsvergleichende
Doktorarbeit mit Frankreich.
Der Fremdsprachennachweis-
Kurs „französisches
Recht“ bereitet auf die Klausur für den juristischen
Fremdsprachennachweis vor,
welcher für die Zulassung zur staatlichen
Pflichtfachprüfung obligatorisch ist.
Der Fremdsprachennachweis- Kurs ist gleichzeitig die FFA- Vorlesung,
allerdings
nur ein Semester lang und ohne AG- Pflicht.
Für die FFA-
Studenten werden das Bestehen an dem
Hörverständnistest und den Teilnahmeschein der
angehörigen AG als
Fremdsprachennachweis von JPA anerkannt.
Der Besuch des
Fremdsprachennachweis- Kurses
„französisches Recht“ bzw. des FFA- Kurses
wird den Kandidaten eines
Erasmusstudiengangs, eines Praktikums in Brüssel im Rahmen
von Europa-
Intensiv oder den IWB- Teilnehmern empfohlen.
Die Teilnehmer, die zuerst
einen Schnupperkurs
machen wollen, sind ebenfalls willkommen.
2)
Anmeldung
Die Anmeldungen zum FFA-
Eingangstest und zu den
Kursen erfolgt bis zum Anfang der jeweiligen Vorlesungszeit. Die
Anmeldung auf
dem ekVV ist notwendig aber reicht nicht. Sie muss mit einer Anmeldung
im
Dekanat der Fakultät für Rechtswissenschaft
ergänzt werden.
Der FFA- Kurs, sowie der
Fremdsprachennachweis-
Kurs können sowohl im Wintersemester als auch im
Sommersemester begonnen
werden. Darüber hinaus kann der FFA- Kurs wie der
Fremdsprachennachweis- Kurs
ab dem 1. Jura- Semester begonnen werden.
3) Vorkenntnisse
für die Kurse
Um dem FFA- Kurs
oder dem Fremdsprachennachweis-
Kurs folgen zu können, sollte
Französisch in der Schule belegt worden sein (bis zur 10.
Klasse z. B.).
Abitur mit Leistungskurs
Französisch
ist nicht erforderlich.
Der FFA- Kurs sowie der
Fremdsprachennachweis- Kurs richten sich nicht an französische
Muttersprachler.
4) Der
Eingangstest zum FFA- Kurs
Um
an dem FFA- Kurs
„französische Recht“ teilnehmen zu
können, muss man entweder den Eingangstest
bestehen oder davon befreit werden.
Die Studenten, die mindestens die
Abiturnote 10 in Französisch hatten, sind vom Eingangstest
befreit.
Die
Befreiung vom
Eingangstest erfolgt auch bei Nachweis eines Praktikums, einer
Arbeitszeit,
eines Studiums oder einer Schulzeit in einem
französischsprachigen Land oder
einem Zertifikat eines französischen Instituts im Ausland.
Außerdem kann man
den Eingangstest vorbereiten indem
man ein Semester lang die FFA- Vorlesung besucht. Ein solches Semester
kann
jedoch nicht als FFA- Semester anerkannt werden, da der Eingangstest
und die AG
fehlen.
Falls
keine Befreiung vorliegt,
findet der Eingangstest immer am Ende des vorherigen Semesters
während der AG 1
statt. Außerdem besteht am Anfang des Semesters noch eine
Nachholmöglichkeit.
Eine Anmeldung zum Eingangstest ist nicht erforderlich.
Der
FFA- Eingangstest
besteht aus Bildern, die man
kommentieren
muss. Als Vorkenntnisse muss man Französisch in der Schule
gehabt haben (z. B.
bis zur 10. Klasse), um den FFA- Eingangstest zu bestehen. Besondere
juristische Kenntnisse oder Landeskunde sind nicht erforderlich.
5) Die AG1
Die AG1 dient im Wintersemester zur
Vorbereitung des Hörverständnistests und im
Sommersemester zur Übung der
Übersetzung, welcher Teil der FFA- Abschlussprüfung
ist.
Teilnehmer der AG1 sind die Studenten
der 1. und 2. FFA- Semester.
6) Der
Hörverständnistest
Nach dem ersten oder dem zweiten
Semester (immer am Ende des Wintersemesters) findet ein
Hörverständnistest
während der AG 1 statt. Er besteht normalerweise aus einem
Lückentext.
Das Bestehen an dem
Hörverständnistest und den Teilnahmeschein der
angehörigen AG werden als
Fremdsprachennachweis von JPA anerkannt.
7) Die AG 2
Die AG 2 dient zur Vorbereitung der
Übungen der Abschlussprüfung. Sie besteht aus
mündlichen und schriftlichen
Kursfragen und praktischen Probeübungen
(Gerichtsentscheidungsanalysen,
Falllösungen).
Teilnehmer
der AG
2 sind die Studenten im 3. oder 4. FFA- Semester.
8) Die FFA-
Vorlesung
Die Vorlesung besteht aus einem
Semester „Staatsorganisation und Grundrechte“,
einem Semester „Europarecht und
Internationalem Recht“, einem Semester
„Bürgerliches Recht“ (Familienrecht und
Schuldverhältnisse) und einem Semester „Strafrecht
und Handelsrecht“.
Die Vorlesung findet normalerweise
Donnerstags von 16 bis 18 Uhr statt.
Für
die FFA- Studenten ist der
Beleg einer AG pro Semester neben der FFA- Vorlesung Pflicht.
Ein Semesterapparat in FB11 wird jedes
Semester aktualisiert.
Ein Skript des Kurses mit den
Übersetzungen und den
Übungen wird am Anfang des Semesters verteilt.
9) Die
Teilnehmer der FFA- Vorlesung
Die FFA- Vorlesung ist Pflicht für
die
FFA- Studenten und für die Teilnehmer des
Fremdsprachennachweis- Kurses.
Die FFA- Vorlesung wird den Studenten
empfohlen, die den Erasmusstudiengang vorbereiten. Diese sind die
künftigen
Erasmus-Studenten der Bielefelder Fakultät für
Rechtswissenschaft, die einen
Erasmus- Aufenthalt in einem französischsprachigen Land planen.
Den Europa- Intensiv- Studenten und
den IWB- Teilnehmer ist die Teilnahme an der FFA- Vorlesung
möglich.
10) Der
Fremdsprachennachweis- Kurs
Der Fremdsprachennachweis- Kurs ist
gleichzeitig die FFA- Vorlesung, allerdings nur ein Semester lang und
ohne AG-
Pflicht.
Die Studenten des
Fremdsprachennachweis- Kurses müssen, um den juristischen
Fremdsprachennachweis
zur Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zu erhalten,
am Ende des
Semesters eine Klausur bestehen. Für diese ist eine Anmeldung
beim Prüfungsamt
erforderlich.
11) Die
Bewertung der Studenten außerhalb
der FFA-
Abschlussprüfung
Die FFA- Studenten
müssen während des 3. FFA-
Semesters im Rahmen der AG2 ein Referat halten.
12) Das
Praktikum in Frankreich
Die
FFA- Studenten haben die Möglichkeit, ein Praktikum bei einer
Behörde, einer
Kanzlei oder in einem Unternehmen in Frankreich zu absolvieren. Die
Dozenten
sind hierbei gerne bei der Bewerbung und der Organisation behilflich.
Diese
Praktika können als praktische Studienzeit des
regulären Jura- Studiums
anerkannt werden. Die praktische Studienzeit ist eine Voraussetzung zur
staatlichen Pflichtfachprüfung.
Ein
Praktikum kann auch im Europaparlament während eines
Erasmusstudiengangs in
Straßburg absolviert werden.
13) Die
Vorrausetzung der FFA-
Abschlussprüfung
Am Ende jedes Semesters bekommen die
Studenten einen Teilnahmeschein für die Teilnahme an der AG.
Um die Abschlussprüfung
ablegen zu dürfen, müssen sie 4 Teilnahmescheine
vorlegen.
Beim
Bestehen des
Hörverständnistests
bekommen die Studenten einen Leistungsnachweis. Auch das Bestehen des
Hörverständnistests ist erforderlich, um die FFA-
Abschlussprüfung ablegen zu
dürfen.
14) Die FFA-
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung
findet nach 4 FFA- Semestern
statt. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die
Studenten das FFA-
Zeugnis „französisches Recht“.
Das FFA- Zeugnis ist ein
bundesweit anerkanntes
Diplom. Es ermöglicht ein Freischuss- Semester
für die staatliche
Pflichtfachprüfung.
Die Abschlussprüfung
besteht aus einem schriftlichen
und aus einem mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil besteht
aus einer Übersetzung,
einer Kursfrage und einer praktischen Übung
(Gerichtsentscheidungsanalyse, Fall
lösen). Er dauert insgesamt 90 Minuten.
Der mündliche Teil
besteht aus einer Kursfrage.
Hierbei losen die Studenten eine Frage und haben dann 20 Minuten Zeit
zur
Vorbereitung und 10 Minuten, um die Frage umfassend zu beantworten.
Zusätzlich
können auch einige Fragen von der Prüfungskommission
gestellt werden.
Die
Prüfungskommission besteht aus den Dozenten des
FFA- Kurses und einem Professor der Fakultät für
Rechtswissenschaft. Weiterhin
muss ein Mitglied der Prüfungskommission zwingend der
Fakultät für Linguistik
angehören.
Die FFA- Abschlussprüfung findet
immer
am Ende des Wintersemesters und am Ende des Sommersemesters statt.
15) Der Master
in Frankreich
Um die
FFA- Einführung fortzusetzen ist es nach zumindest 6
Jura-Semestern
empfehlenswert, einen Master „droit
européen“ in Frankreich zu absolvieren.
16) Die
Tandempartner
Im
Rahmen der FFA-
Einführung werden auch deutsch- französische
Abendtreffen stattfinden, damit
man Französisch übt und Tandempartner sucht.
B)
Gliederung der FFA-Vorlesung
Semestre 1 : Droit civil
I)
introduction au droit privé
II)
les juridictions
III)
la famille
IV)
les obligations
Semestre 2 : Droit
commercial et droit pénal
I)
droit commercial : le commerçant et les
sociétés
II)
droit pénal : les infractions et les sanctions
Semestre 3 : Droit
constitutionnel
I)
le président de la République
II)
le Premier Ministre et le gouvernement
III)
l’Assemblée Nationale et le Sénat
IV)
les relations Parlement – exécutif
V)
le Conseil constitutionnel
VI)
les Collectivités locales
Semestre 4 : Droit
européen et droit international
I)
droit europén
II)
droit international
C)
Literatur
-
Ph. Bihr,
Droit civil général, Paris, Dalloz, memento, 2007
-
J.-P. Jacqué,
Droit constitutionnel, Paris, Dalloz, memento, 2007
- K. Fleck, Wörterbuch
Recht deutsch-französisch
französisch-deutsch, Münich, Beck, 2004
- U. Hübner, V.
Constantinesco, Einführung in das
französische Recht, Münich, Beck, 2001
-
H. Sonnenberger, Ch. Autexier, Einführung in das
französische Recht,
Heidelberg, Verlag Recht und Wirtschaft, 2006
D)
Prüfungsorganisation
FFA-Abschlussprüfung
(FFA-Zeugnis
+
Freischuss-Semester)
|
FSN-Klausur
|
Probe-Klausur
|
|
1) Bedingungen
a) Eingangstest (im Rahmen der AG1) oder Befreiung
(von Dekanat)
b) Hörverständnistest (Vorbereitung und Ausführung
in der AG1), gilt als FSN
c) 2 AG1- und 2 AG2-Teilnahmescheine
2)
Abschlussprüfung
a)
schriftlicher
Teil
= 3
Stunden (Ausführung
auf einem mal am Ende des jeweiligen Semesters):
i)1 Stunde Übersetzung
(Vorbereitung in der
AG1)
ii) 2 Stunden:
► Übung
(Vorbereitung in der AG2)
► Kursfrage
(Vorbereitung in der FFA-Vorlesung und in der AG2)
b)
mündlicher Teil
Ausführung
eine Woche
nach dem schriftlichen Teil (Vorbereitung in der FFA-Vorlesung und in
der
AG2)
i) eine Kursfrage auszulosen
ii) 20 Minuten: Vorbereitung
iii) 10 Minuten: Sprechen und Fragen
|
1) Bedingungen
a) Ein Semester FFA-Vorlesung zumindest (kein AG
erforderlich)
b) Anmeldung beim Prüfungsamt des Dekanats
2) Klausur
(am
Ende des jeweiligen
Semesters)
=
eine Kursfrage
(1,5
Stunde)
|
1) Bedingungen
Freiwillig
während
der
FFA-Vorlesung,
in
der Mitte des
jeweiligen Semesters
3) Inhalt
=
eine Kursfrage
|
E)
Prüfungsbeispiele
1)
Kursfrage
der schriftlichen
FFA-Abschlussprüfung, mündliche
FFA-Abschlußprüfung, FSN-Klausur und
Probe-Klausur
L’élection
du président de la République
Les
pouvoirs du président de la République
Le
Premier Ministre
L’Assemblée
Nationale
Le
Sénat
Les
relations entre le Parlement et l’exécutif
Le
Conseil constitutionnel
Le
juge civil
Les
juridictions pénales
Le
mariage
Le
divorce
Le
couple hors-mariage (Pacs et Union libre)
Les
vices du consentement du contrat civil
L’annulation du
contrat civil
La
responsabilité pour faute
La
responsabilité du fait des choses
Le
dommage
Le
fonds de commerce
Le
bail commercial
Les
sociétés de personnes
Les
sociétés de capitaux
Le
juge administratif
Le
Conseil d’Etat, organisation et attributions
Les
actes administratifs unilatéraux
Le préfet
2)
Übersetzungen der schriftlichen
FFA-Abschlußprüfung
Ph.
Bihr, Droit civil général,
Dalloz, memento, 2002, p. 159
F.
Terré, D. Fenouillet, Droit civil, personne,
famille, incapacités,
Dalloz, précis, p. 926
G.
Cornu, Droit civil, introduction, personne, biens,
Montchrestien, domat,
2003, p. 377
P.
Courbe, Droit civil, les biens, Dalloz, memento,
2003, p. 78
B.
Hess-Fallon, A.-M. Simon, Droit civil, Sirey,
aide-mémoire, 2003, p. 43
R.
Perrot, Institutions judiciaires, Montchrestien,
domat, 2002, p. 5
G.
Cornu, Droit civil, la famille, Montchrestien,
domat, 2003, p. 389
C.
Colombet, La famille, Puf, fondamental, 1985, p. 34
F.
Eudier, Droit de la famille, Collin, 2003, p.
397
A.
Batteur, Droit de la personne et de la famille,
Lgdj, 2003, p. 335
M.
Fabre-Magnan, Les obligations, Puf,
thémis, 2004, p. 971
F. Terré, Ph. Simler,
Y. Lequette, Droit civil, les obligations, Dalloz,
précis, 2002, p.
337
3)
Übungen der schriftlichen
FFA-Abschlußprüfung
- 100
commentaires
d'arrêts en droit
civil / Gilles Goubeaux ; Philippe
Bihr . - 2. éd. . - Paris : L.G.D.J. , 2005 . - 475 S.
- Droit civil :
obligations, responsabilité civile ; travaux
dirigés ; année universitaire 2003
- 2004 / Muriel Bourgeois . - 2. éd. . - Orléans
: Paradigme , 2003 . - 285 S.
F)
Wichtige
Termine des Semesters
FFA-Einganstest:
Anmeldungsfrist zum
FFA-Eingangstest:
FFA- und FSN- Vorlesung:
AG1:
AG2:
Probe-Klausur:
Schriftliche
FFA-Abschlußprüfung:
Mündliche
FFA-Abschlußprüfung:
FSN-Klausur:
Info-Veranstaltung über
das Erasmus-Programm und
den Master-Studiengang in Frankreich oder in der
französischsprachigen Schweiz:
Deutsch-französisches
FFA-Erasmus Tandempartner-Abendtreffen:
G)
Empfohlene französische Internet-Links
I) Politische Institutionen
a) nationale Institutionen
www.assemblee-nationale.fr
www.senat.fr
www.premier-ministre.gouv.fr
www.elysee.fr
b) lokale Institutionen
www.arf.asso.fr
www.departement.org
www.grandesvilles.org
www.amf.asso.fr
II) Wichtigste Gerichtbarkeiten
www.conseil-constitutionnel.fr
www.conseil-etat.fr
www.courdecassation.fr
www.ccomptes.fr
III) Normen-Dateibank
www.legifrance.gouv.fr/
www.service-public.fr
IV) Zeitungen und Zeitschriften
www.lemonde.fr
www.liberation.fr
www.lefigaro.fr
www.nouvelobs.com
www.lepoint.com
V) Juristische Verlage
www.dalloz.fr
www.eja.fr
www.ladocumentationfrancaise.fr
VI) Partner- Uni
www.u-paris10.fr
www.urs-strasbg.fr
www.unine.ch
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