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Französisches Recht und französische Rechtssprache


Inhaltsverzeichnis:

A) Beschreibung der Kurse

B) Gliederung der FFA-Vorlesung

C) Literatur

D) Prüfungsorganisation

E) Prüfungsbeispiele

F) Wichtige Termine des Semesters

G) Internet-Links

A) Beschreibung der Kurse

1) Zusammenfassung

Der FFA- Kurs „französisches Recht“ (FFA = fachspezifisch fremdsprachliche Ausbildung) bereitet binnen 4 SWS (2 SWS Vorlesung + 2 SWS AG) 4 Semester lang auf die FFA- Abschlussprüfung zum FFA- Zeugnis vor. Durch das erworbene FFA- Zeugnis erhält man ein Freischusssemester für die staatliche Pflichtfachprüfung.
Der FFA- Kurs kann durch ein Praktikum in Frankreich ergänzt werden, das als praktische Studienzeit des Jura- Studiums angerechnet wird. Die praktische Studienzeit des Jura-Studiums ist eine Voraussetzung der staatlichen Pflichtfachprüfung.
Nach dem FFA- Abschluss und mindestens 6 Jura-Semestern wird ein Masterstudien in Frankreich empfohlen.
Der FFA- Kurs fördert ebenfalls eine Referendariatswahlstation in Frankreich oder eine rechtsvergleichende Doktorarbeit mit Frankreich.
Der Fremdsprachennachweis- Kurs „französisches Recht“ bereitet auf die Klausur für den juristischen Fremdsprachennachweis vor, welcher für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung obligatorisch ist. Der Fremdsprachennachweis- Kurs ist gleichzeitig die FFA- Vorlesung, allerdings nur ein Semester lang und ohne AG- Pflicht.
Für die FFA- Studenten werden das Bestehen an dem Hörverständnistest und den Teilnahmeschein der angehörigen AG als Fremdsprachennachweis von JPA anerkannt.
Der Besuch des Fremdsprachennachweis- Kurses „französisches Recht“ bzw. des FFA- Kurses wird den Kandidaten eines Erasmusstudiengangs, eines Praktikums in Brüssel im Rahmen von Europa- Intensiv oder den IWB- Teilnehmern empfohlen.
Die Teilnehmer, die zuerst einen Schnupperkurs machen wollen, sind ebenfalls willkommen.

2) Anmeldung

Die Anmeldungen zum FFA- Eingangstest und zu den Kursen erfolgt bis zum Anfang der jeweiligen Vorlesungszeit. Die Anmeldung auf dem ekVV ist notwendig aber reicht nicht. Sie muss mit einer Anmeldung im Dekanat der Fakultät für Rechtswissenschaft ergänzt werden.
Der FFA- Kurs, sowie der Fremdsprachennachweis- Kurs können sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester begonnen werden. Darüber hinaus kann der FFA- Kurs wie der Fremdsprachennachweis- Kurs ab dem 1. Jura- Semester begonnen werden.

3) Vorkenntnisse für die Kurse

Um dem FFA- Kurs oder dem Fremdsprachennachweis- Kurs folgen zu können,  sollte Französisch in der Schule belegt worden sein (bis zur 10. Klasse z. B.).
Abitur mit Leistungskurs Französisch ist nicht erforderlich.
Der FFA- Kurs sowie der Fremdsprachennachweis- Kurs richten sich nicht an französische Muttersprachler.

4) Der Eingangstest zum FFA- Kurs

Um an dem FFA- Kurs „französische Recht“ teilnehmen zu können, muss man entweder den Eingangstest bestehen oder davon befreit werden.
Die Studenten, die mindestens die Abiturnote 10 in Französisch hatten, sind vom Eingangstest befreit.
Die Befreiung vom Eingangstest erfolgt auch bei Nachweis eines Praktikums, einer Arbeitszeit, eines Studiums oder einer Schulzeit in einem französischsprachigen Land oder einem Zertifikat eines französischen Instituts im Ausland.
Außerdem kann man den Eingangstest vorbereiten indem man ein Semester lang die FFA- Vorlesung besucht. Ein solches Semester kann jedoch nicht als FFA- Semester anerkannt werden, da der Eingangstest und die AG fehlen.
Falls keine Befreiung vorliegt, findet der Eingangstest immer am Ende des vorherigen Semesters während der AG 1 statt. Außerdem besteht am Anfang des Semesters noch eine Nachholmöglichkeit. Eine Anmeldung zum Eingangstest ist nicht erforderlich.
Der FFA- Eingangstest besteht aus Bildern, die man kommentieren muss. Als Vorkenntnisse muss man Französisch in der Schule gehabt haben (z. B. bis zur 10. Klasse), um den FFA- Eingangstest zu bestehen. Besondere juristische Kenntnisse oder Landeskunde sind nicht erforderlich.

5) Die AG1

Die AG1 dient im Wintersemester zur Vorbereitung des Hörverständnistests und im Sommersemester zur Übung der Übersetzung, welcher Teil der FFA- Abschlussprüfung ist.
Teilnehmer der AG1 sind die Studenten der 1. und 2. FFA- Semester.

6) Der Hörverständnistest

Nach dem ersten oder dem zweiten Semester (immer am Ende des Wintersemesters) findet ein Hörverständnistest während der AG 1 statt. Er besteht normalerweise aus einem Lückentext.
Das Bestehen an dem Hörverständnistest und den Teilnahmeschein der angehörigen AG werden als Fremdsprachennachweis von JPA anerkannt.

7) Die AG 2

Die AG 2 dient zur Vorbereitung der Übungen der Abschlussprüfung. Sie besteht aus mündlichen und schriftlichen Kursfragen und praktischen Probeübungen (Gerichtsentscheidungsanalysen, Falllösungen).
Teilnehmer der AG 2 sind die Studenten im 3. oder 4. FFA- Semester.

8) Die FFA- Vorlesung

Die Vorlesung besteht aus einem Semester „Staatsorganisation und Grundrechte“, einem Semester „Europarecht und Internationalem Recht“, einem Semester „Bürgerliches Recht“ (Familienrecht und Schuldverhältnisse) und einem Semester „Strafrecht und Handelsrecht“.
Die Vorlesung findet normalerweise Donnerstags von 16 bis 18 Uhr statt.
Für die FFA- Studenten ist der Beleg einer AG pro Semester neben der FFA- Vorlesung Pflicht.
Ein Semesterapparat in FB11 wird jedes Semester aktualisiert.
Ein Skript des Kurses mit den Übersetzungen und den Übungen wird am Anfang des Semesters verteilt.

9) Die Teilnehmer der FFA- Vorlesung

Die FFA- Vorlesung ist Pflicht für die FFA- Studenten und für die Teilnehmer des Fremdsprachennachweis- Kurses.
Die FFA- Vorlesung wird den Studenten empfohlen, die den Erasmusstudiengang vorbereiten. Diese sind die künftigen Erasmus-Studenten der Bielefelder Fakultät für Rechtswissenschaft, die einen Erasmus- Aufenthalt in einem französischsprachigen Land planen.
Den Europa- Intensiv- Studenten und den IWB- Teilnehmer ist die Teilnahme an der FFA- Vorlesung möglich.

10) Der Fremdsprachennachweis- Kurs

Der Fremdsprachennachweis- Kurs ist gleichzeitig die FFA- Vorlesung, allerdings nur ein Semester lang und ohne AG- Pflicht.
Die Studenten des Fremdsprachennachweis- Kurses müssen, um den juristischen Fremdsprachennachweis zur Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zu erhalten, am Ende des Semesters eine Klausur bestehen. Für diese ist eine Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich.

11) Die Bewertung der Studenten außerhalb der FFA- Abschlussprüfung

Die FFA- Studenten müssen während des 3. FFA- Semesters im Rahmen der AG2 ein Referat halten.

12) Das Praktikum in Frankreich

Die FFA- Studenten haben die Möglichkeit, ein Praktikum bei einer Behörde, einer Kanzlei oder in einem Unternehmen in Frankreich zu absolvieren. Die Dozenten sind hierbei gerne bei der Bewerbung und der Organisation behilflich. Diese Praktika können als praktische Studienzeit des regulären Jura- Studiums anerkannt werden. Die praktische Studienzeit ist eine Voraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.
Ein Praktikum kann auch im Europaparlament während eines Erasmusstudiengangs in Straßburg absolviert werden.

13) Die Vorrausetzung der FFA- Abschlussprüfung

Am Ende jedes Semesters bekommen die Studenten einen Teilnahmeschein für die Teilnahme an der AG. Um die Abschlussprüfung ablegen zu dürfen, müssen sie 4 Teilnahmescheine vorlegen.
Beim Bestehen des Hörverständnistests bekommen die Studenten einen Leistungsnachweis. Auch das Bestehen des Hörverständnistests ist erforderlich, um die FFA- Abschlussprüfung ablegen zu dürfen.

14) Die FFA- Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet nach 4 FFA- Semestern statt. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Studenten das FFA- Zeugnis „französisches Recht“.
Das FFA- Zeugnis ist ein bundesweit anerkanntes Diplom. Es ermöglicht ein Freischuss- Semester für die staatliche Pflichtfachprüfung.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und aus einem mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil besteht aus einer Übersetzung, einer Kursfrage und einer praktischen Übung (Gerichtsentscheidungsanalyse, Fall lösen). Er dauert insgesamt 90 Minuten.
Der mündliche Teil besteht aus einer Kursfrage. Hierbei losen die Studenten eine Frage und haben dann 20 Minuten Zeit zur Vorbereitung und 10 Minuten, um die Frage umfassend zu beantworten. Zusätzlich können auch einige Fragen von der Prüfungskommission gestellt werden.
Die Prüfungskommission besteht aus den Dozenten des FFA- Kurses und einem Professor der Fakultät für Rechtswissenschaft. Weiterhin muss ein Mitglied der Prüfungskommission zwingend der Fakultät für Linguistik angehören.
Die FFA- Abschlussprüfung findet immer am Ende des Wintersemesters und am Ende des Sommersemesters statt.

15) Der Master in Frankreich

 Um die FFA- Einführung fortzusetzen ist es nach zumindest 6 Jura-Semestern empfehlenswert, einen Master „droit européen“ in Frankreich zu absolvieren.

16) Die Tandempartner

 Im Rahmen der FFA- Einführung werden auch deutsch- französische Abendtreffen stattfinden, damit man Französisch übt und Tandempartner sucht.


B) Gliederung der FFA-Vorlesung

Semestre 1 : Droit civil

I) introduction au droit privé

II) les juridictions

III) la famille

IV) les obligations

Semestre 2 : Droit commercial et droit pénal

I) droit commercial : le commerçant et les sociétés

II) droit pénal : les infractions et les sanctions

Semestre 3 : Droit constitutionnel

I) le président de la République

II) le Premier Ministre et le gouvernement

III) l’Assemblée Nationale et le Sénat

IV) les relations Parlement – exécutif

V) le Conseil constitutionnel

VI) les Collectivités locales

Semestre 4 : Droit européen et droit international

I) droit europén

II) droit international


C) Literatur

- Ph. Bihr, Droit civil général, Paris, Dalloz, memento, 2007

- J.-P. Jacqué, Droit constitutionnel, Paris, Dalloz, memento, 2007

- K. Fleck, Wörterbuch Recht deutsch-französisch französisch-deutsch, Münich, Beck, 2004

- U. Hübner, V. Constantinesco, Einführung in das französische Recht, Münich, Beck, 2001

- H. Sonnenberger, Ch. Autexier, Einführung in das französische Recht, Heidelberg, Verlag Recht und Wirtschaft, 2006

D) Prüfungsorganisation

FFA-Abschlussprüfung

(FFA-Zeugnis + Freischuss-Semester)

 

FSN-Klausur

Probe-Klausur

 

1) Bedingungen

 

a) Eingangstest (im Rahmen der AG1) oder Befreiung (von Dekanat)

 

b) Hörverständnistest (Vorbereitung und Ausführung in der AG1), gilt als FSN

 

c) 2 AG1- und 2 AG2-Teilnahmescheine

 

2) Abschlussprüfung

 

a) schriftlicher Teil

= 3 Stunden (Ausführung auf einem mal am Ende des jeweiligen Semesters):

 

i)1 Stunde Übersetzung (Vorbereitung in der AG1)

ii) 2 Stunden:

Übung (Vorbereitung in der AG2)

Kursfrage (Vorbereitung in der FFA-Vorlesung und in der AG2)

 

b) mündlicher Teil

Ausführung eine Woche nach dem schriftlichen Teil (Vorbereitung in der FFA-Vorlesung und in der AG2)

 

i) eine Kursfrage auszulosen

ii) 20 Minuten: Vorbereitung

iii) 10 Minuten: Sprechen und Fragen

 

1) Bedingungen

 

a) Ein Semester FFA-Vorlesung zumindest (kein AG erforderlich)

 

b) Anmeldung beim Prüfungsamt des Dekanats

 

2) Klausur

(am Ende des jeweiligen Semesters)

= eine Kursfrage

(1,5 Stunde)

 

1) Bedingungen

Freiwillig

 

2) Organisation

1,5 Stunde,

während der FFA-Vorlesung,

in der Mitte des jeweiligen Semesters

 

3) Inhalt

= eine Kursfrage

E) Prüfungsbeispiele

1) Kursfrage der schriftlichen FFA-Abschlussprüfung, mündliche FFA-Abschlußprüfung, FSN-Klausur und Probe-Klausur

L’élection du président de la République

Les pouvoirs du président de la République

Le Premier Ministre

L’Assemblée Nationale

Le Sénat

Les relations entre le Parlement et l’exécutif

Le Conseil constitutionnel

Le juge civil

Les juridictions pénales

Le mariage

Le divorce

Le couple hors-mariage (Pacs et Union libre)

Les vices du consentement du contrat civil

L’annulation du contrat civil

La responsabilité pour faute

La responsabilité du fait des choses

Le dommage

Le fonds de commerce

Le bail commercial

Les sociétés de personnes

Les sociétés de capitaux

Le juge administratif

Le Conseil d’Etat, organisation et attributions

Les actes administratifs unilatéraux

Le préfet

2) Übersetzungen der schriftlichen FFA-Abschlußprüfung

Ph. Bihr, Droit civil général, Dalloz, memento, 2002, p. 159 

F. Terré, D. Fenouillet, Droit civil, personne, famille, incapacités, Dalloz, précis, p. 926 

G. Cornu, Droit civil, introduction, personne, biens, Montchrestien, domat, 2003, p. 377 

P. Courbe, Droit civil, les biens, Dalloz, memento, 2003, p. 78 

B. Hess-Fallon, A.-M. Simon, Droit civil, Sirey, aide-mémoire, 2003, p. 43 

R. Perrot, Institutions judiciaires, Montchrestien, domat, 2002, p. 5 

G. Cornu, Droit civil, la famille, Montchrestien, domat, 2003, p. 389 

C. Colombet, La famille, Puf, fondamental, 1985, p. 34

F. Eudier, Droit de la famille, Collin, 2003, p. 397 

A. Batteur, Droit de la personne et de la famille, Lgdj, 2003, p. 335 

M. Fabre-Magnan, Les obligations, Puf, thémis, 2004, p. 971 

F. Terré, Ph. Simler, Y. Lequette, Droit civil, les obligations, Dalloz, précis, 2002, p. 337

3) Übungen der schriftlichen FFA-Abschlußprüfung

- 100 commentaires d'arrêts en droit civil / Gilles Goubeaux ; Philippe Bihr . - 2. éd. . - Paris : L.G.D.J. , 2005 . - 475 S.

- Droit civil : obligations, responsabilité civile ; travaux dirigés ; année universitaire 2003 - 2004 / Muriel Bourgeois . - 2. éd. . - Orléans : Paradigme , 2003 . - 285 S.

F) Wichtige Termine des Semesters

FFA-Einganstest:

Anmeldungsfrist zum FFA-Eingangstest:

FFA- und FSN- Vorlesung:

AG1:

AG2:

Probe-Klausur:

Schriftliche FFA-Abschlußprüfung:

Mündliche FFA-Abschlußprüfung:

FSN-Klausur:

Info-Veranstaltung über das Erasmus-Programm und den Master-Studiengang in Frankreich oder in der französischsprachigen Schweiz:

Deutsch-französisches FFA-Erasmus Tandempartner-Abendtreffen:

G) Empfohlene französische Internet-Links


I) Politische Institutionen

a) nationale Institutionen

www.assemblee-nationale.fr

www.senat.fr

www.premier-ministre.gouv.fr

www.elysee.fr

b) lokale Institutionen

www.arf.asso.fr

www.departement.org

www.grandesvilles.org

www.amf.asso.fr

II) Wichtigste Gerichtbarkeiten

www.conseil-constitutionnel.fr

www.conseil-etat.fr

www.courdecassation.fr

www.ccomptes.fr

III) Normen-Dateibank

www.legifrance.gouv.fr/

www.service-public.fr

IV) Zeitungen und Zeitschriften

www.lemonde.fr

www.liberation.fr

www.lefigaro.fr

www.nouvelobs.com

www.lepoint.com

V) Juristische Verlage

www.dalloz.fr

www.eja.fr

www.ladocumentationfrancaise.fr

VI) Partner- Uni

www.u-paris10.fr

www.urs-strasbg.fr

www.unine.ch

 


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