Lokale Gleichstellung

Lokale Gleichstellung
Drei Fragen - drei Antworten

Gleichstellung erfährt gegenwärtig eine rasante Entwicklung und ist subtilen Dynamiken unterworfen. Sich „vor Ort“ auf diese neuen Entwicklungen einzustellen, bedarf der Beantwortung dreier Fragen:

  • Unter welchen Bedingungen hat Gleichstellung begonnen?
  • Wie sind ihre Entwicklung und ihr gegenwärtiger Stand zu beurteilen?
  • Und mit welchen Perspektiven kann Gleichstellung rechnen?

Wer diese Fragen aus heutiger Sicht sinnvoll stellt, fragt zum einen nach Gleichstellungs- und Genderkompetenz und zum anderen nach notwendigen Reformen.

1. Eine kurze rückblickende Einschätzung: Zunächst wurde Gleichstellung "vor Ort“ als vermeintlich überschaubarer Rechtsbereich unterschätzt. Sich vor allem mit der Einrichtung von Stellen für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen, gehörte in diese erste Phase praktischer Gleichstellung. Es handelte sich um eine Art Aufbruchstimmung, in der anfänglich mehr, später weniger aktiv versucht wurde, Gleichstellung umzusetzen. Relativ schnell mussten Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Rückschläge einstecken. Umsetzungsversuche praktischer Gleichstellung waren konfrontiert mit Anerkennungsdefiziten und mangelnder Kooperationsbereitschaft derer, die Gleichstellung von Beginn an ablehnend oder zumindest skeptisch gegenüber standen. Von lokalen Teilerfolgen abgesehen konnte sich Gleichstellung "vor Ort“ in diesen Atmosphären weder strukturell noch inhaltlich zufriedenstellend entfalten.

2. Mit diesen Schwächen sind Gleichstellungsbeauftragte auch heute noch konfrontiert. Vorbehalte gegenüber Gleichstellung bestehen weiterhin. In den entsprechenden Gegenbewegungen werden sie zwar seltener öffentlich geäußert. Aber nicht wenige halten doch an ihnen fest und durch subtiles Agieren werden Gleichstellungsfortschritte entschleunigt. Gleichstellungsentwicklungen sind also zu Beginn des 21. Jahrhunderts einer „weichen Stagnation“ ausgesetzt. Neuere Überlegungen setzen an dieser Stelle an. Es folgen Phasen der Umsetzungsstrategien. In den vergangenen zehn Jahren hätte es wenig Sinn gemacht, die genannten praktischen Schwächen dadurch auszugleichen, indem man geltendes Gleichstellungsrecht lediglich modifiziert. Praktisch sinnvoller war es, bestehendes Gleichstellungsrecht politisch zu interpretieren und das Rechtsverfahren als „Standard“ auszuweisen. Neue Wege zur faktischen Umsetzung von Gleichstellung wurden gesucht. Die geschilderte historische Entwicklung dieser politischen Suche lautet zusammengefasst: Gleichheit, Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Gleichstellung, Gleichbehandlung. Auch „lokale Gleichstellung“ ist insoweit als Zwischenergebnis internationaler und nationaler frauenpolitischer Bemühungen zu begreifen. Auf diesen ursprünglichen Ausgang des Gleichstellungsauftrags wird nunmehr wieder zurückgegriffen. Es wird ein europäischer Diskurs geführt über die gleiche Behandlung unterschiedlicher Personen.
Eine aktuelle Problematik besteht allerdings auch darin, in Sachen Gleichstellung mit zentralistischem Strukturismus und Formalismus zu agieren und "lokale Gleichstellungsakteure" mehr und mehr auszugrenzen.

3. Die Ausübung des internationalen und nationalen Drucks auf lokale Stellen „vor Ort“ steht erst am Beginn dieser neuen Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsentwicklung. In der Erkenntnis der „Vielfalt von unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten“ (d.h. Diversity im weitesten Sinne) werden neben der Diskriminierung von Frauen auch andere Lebenswirklichkeiten umfasst, in denen Personen von Diskriminierungen betroffen sind. Die gedanklichen Ansätze von Diversity sind als spektrale Erweiterungen des ansonsten auf Gleichstellung der Geschlechter reduzierten Ansatzes zu begreifen. Würden wir jedoch den bleibenden Aspekt der Diskriminierung von Frauen in all der „lebenswirklichen Vielfalt“ untergehen lassen oder zu egalisieren versuchen, müsste dies als beachtlicher, ja fataler Fehler angesehen werden. Die symbolische Kraft und Wirkung des juristisch-rechtlichen Gleichstellungsauftrags bereitet nur den Weg für politische Kontinuitäten. Darüber hinaus vermag er keine weitergehende Wirkung zu entfalten, etwa geschlechterparitätische Verhältnisse juristisch einklag- und durchsetzbar zu machen. Kontinuität von Gleichstellung lautet deshalb heute zutreffend „Gleichbehandlung“. Gegenwärtig befindet sich praktische Gleichstellung auch in dieser Kontinuität. Die Chance zu Bewusstseinsveränderungen mit Blick auf Frauengleichstellung ist strukturell nie größer gewesen als heute. Diversity-Denken möchte flächendeckende Ungleichbehandlung überwinden, die Überwindung sozusagen als Selbstverständlichkeit positiv ausweisen. Nur vor diesem Hintergrund lässt sich die aktuelle europäische und nationalstaatliche Diskussion über Frauenquoten in der freien Wirtschaft erklären. Dieser Diskurs ist keine politische Zufälligkeit: Der Standard des Gleichstellungsrechts wird perspektivisch zum praktischen Standard der Gleichbehandlung von Personen. In Gleichstellungsplänen „vor Ort“ geht es somit weiterhin um die Überwindung der Unterrepräsentanz von Frauen an Hochschulen. Zukünftig muss bei Erstellung der Pläne aber folgende neue Entwicklungserkenntnis einbezogen werden: Unterrepräsentanz von Frauen ist das Ergebnis von Ungleichbehandlung. Und dafür gibt es Verantwortlichkeiten.

Bielefeld, Februar 2012
Prof.’in Dr. Regina Harzer
Vorsitzende der Gleichstellungskommission
© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 13.02.2012 von Regina Harzer

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