Schwerpunktbereich

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 beschlossen, dass im Krankheitsfalle des Prüflings bei der SPB-Klausur und SPB-Hausarbeit sowie bei der mündlichen Prüfung ab sofort ein amtsärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit verlangt wird. Dieses ist unverzüglich beim Prüfungsausschuss einzureichen.

Bei der SPB-Hausarbeit ist zugleich unwiderruflich schriftlich der Rücktritt von der Prüfung zu erklären.

© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 30.06.2011 von Birgit Bent

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