Schwerpunktbereich
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 beschlossen, dass im Krankheitsfalle des Prüflings bei der SPB-Klausur und SPB-Hausarbeit sowie bei der mündlichen Prüfung ab sofort ein amtsärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit verlangt wird. Dieses ist unverzüglich beim Prüfungsausschuss einzureichen.
Bei der SPB-Hausarbeit ist zugleich unwiderruflich schriftlich der Rücktritt von der Prüfung zu erklären.
© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft »
geändert 30.06.2011 von Birgit Bent


