Honorarprofessur Dr. Ralf Neuhaus

Die Fakultät für Rechtswissenschaft hat am 10. Dezember 2010 die Honorarprofessur an Dr. Ralf Neuhaus verliehen. Die Laudatio hielt Prof. Dr. Stephan Barton. Nach der Urkundenübergabe hielt Prof. Dr. Ralf Neuhaus seine Antrittsvorlesung zum Thema "Der Profiler - Fernsehmythos oder brauchbares Beweismittel im Strafprozess".

(v.l.n.r.: Dekan Prof. Dr. Michael Kotulla, M.A., Honorarprofessor Dr. Ralf Neuhaus, Prorektor Prof. Dr. Johannes Hellermann, Laudator Prof. Dr. Stephan Barton)
 

Dr. Ralf Neuhaus ist in allen Bereichen des Strafrechts tätig. Schwerpunkte bilden: Arztstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Kriminaltechnik einschließlich DNA-Analyse, Tötungsdelikte, Steuerstrafrecht, Revision im Strafprozess. Er arbeitet in einer Dortmunder Rechtsanwaltskanzlei. Seit 2006 ist er Mitglied des ersten Senates des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen bei dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
Er gehört dem Justizprüfungsamt des OLG Hamm an und prüft im ersten Staatsexamen die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht und Kriminologie. Seit mehr als zehn Jahren ist er zudem Dozent im Fachanwaltslehrgang Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) (Untersuchungshaft, Durchsuchung, Beschlagnahme und Telefonüberwachung), der Deutschen Anwaltakademie (Kriminaltechnik, beispielsweise Faserspuren/Schussspuren, DNA) sowie der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Dr. Ralf Neuhaus ist seit mehreren Jahren Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld. Der gefragte Strafverteidiger bereichert die Lehre der Fakultät für Rechtswissenschaft durch praxisnahe Lehrveranstaltungen, nicht nur im Kompaktkurs Anwalts- und Notartätigkeit und im Schwerpunktbereich „Strafverfahren und Strafverteidigung“, sondern auch im Studiengang LL.M. (Master of Laws). Zudem engagiert er sich auch regelmäßig bei Prüfungen.

 

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