4. Bielefelder Rechtsgespräche - 13.01.2011
"Burka, Kopftuch und Grundgesetz"
Frankreich verbietet Frauen das Tragen von Vollschleiern wie Burka und Nikab. Ein entsprechendes Gesetz nahm mit der Verabschiedung durch den Senat im September 2010 die letzte Hürde. Auch in Deutschland mehren sich Stimmen, die ein vergleichbares Verbot fordern. Doch wäre ein solches Verbot mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar? Dies war nur eine der Fragen, die im Rahmen der 4. Bielefelder Rechtsgespräche am Donnerstag, 13. Januar 2011 in der Universität unter Leitung von Prof. Dr. Heribert Prantl diskutiert wurden.

„Burka, Kopftuch und Grundgesetz“ lautete der Titel der Podiumsdiskussion, zu der Dr. Heribert Prantl (in der Bildmitte), Honorarprofessor der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld, sowie Leiter des Ressorts für Innenpolitik und Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung am 13. Januar 2011 zwei hochkarätige Gäste in die Universität Bielefeld eingeladen hatte. Unter seiner Leitung diskutierten über dieses aktuelle gesellschaftspolitische Thema Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, Richterin am Bundesverfassungsgericht, und Professor Dr. Heiner Bielefeldt, Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religions- und Glaubensfreiheit und ebenfalls Honorarprofessor der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld.
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