Konzept
Kompetente anwaltliche Arbeit setzt ständige fundierte Fortbildung voraus (für Fachanwälte Nachweispflicht gem. § 15 FAO). Dafür hat das Institut für Anwalts- und Notarrecht die „Bielefelder Anwaltskurse“ konzipiert.
Sie finden stets anlassbezogen und zu speziell ausgesuchten Themengebieten statt. Dabei werden insbesondere aktuelle Entscheidungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung berücksichtigt.
Unsere Referenten sind häufig selbst in neuere Gesetzesvorhaben mit einbezogen, so dass hier höchste Kompetenz und Aktualität gewährleistet ist.



