Bescheinigung TM (FAO)
Teilnahmeurkunde
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer des Bielefelder Anwaltskurses erhält nach der Veranstaltung ein Teilnahmebestätigung in Form einer Teilnahmeurkunde zeitnah zugeschickt. Der Nachweis der Teilnahme erfolgt durch Unterschriftenlisten.
Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO
Die Teilnahmebescheinigung dient ggf. auch als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO. Die genaue Stundenzahl (Zeitstunden) wird ausgewiesen. Bitte beachten Sie hierzu den jeweiligen Hinweis bei der aktuellen Veranstaltung.
Fortbildungszertifikate BRAK und DAV
Unsere Teilnahmebescheinigung ist ebenfalls geeignet, um die Fortbildungszertifikate der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zu erwerben. Bitte beachten Sie hierfür die jeweiligen Voraussetzungen:
BRAK: Bundesrechtsanwaltskammer Fortbildungszertifikat
DAV: Deutscher Anwaltverein Fortbildungsbescheinigung



