Podiumsdiskussion

Zum Thema "Juristenausbildung - Defizite im Referendariat" fand eine Podiumsdiskussion statt, an der folgende Podiumsteilnehmer teilnahmen:

Prof. Dr. Fritz Jost

Institut für Anwalts- und Notarrecht, Universität Bielefeld

Zur den verschiedenen Ausbildungsstationen im Referendariat:
Wir wollen über das Referendariat sprechen, das 24 Monate umfasst, mit der Verteilung: fünf Monate in Zivilsachen, drei Monate in der Strafstation, drei Monate in der öffentlichen Station, zehn Monate in der Anwaltstation, drei Monate in der Wahlstation. Die lange Anwaltswaltsstation ist ein wesentliches Ergebnis der Ausbildungsreform 2002/2003. Damit haben wir, glaube ich, den Ausgangspunkt für unsere

 

Richard Bühler

Präsident des Landesprüfungsamtes NRW, Düsseldorf:

Zur Juristenausbildungsreform:
Die letzte Reform 2002/2003 war durchaus eine gewichtige Reform, ich würde sagen, es war nicht unbedingt ein Paradigmenwechsel, aber es waren doch erhebliche Änderungen, die diese Reform nach sich gezogen hat.

Zu einer Online Befragung von Referendarinnen und Referendaren:
Wir haben bei dem Vorbereitungsdienst zwei Themenkomplexe abgefragt, nämlich die Berufsvorbereitung durch den Vorbereitungsdienst und die Qualität des Vorbereitungsdienstes. Immerhin 66 Prozent der Befragten fühlen sich zufriedenstellend auf den Beruf des Rechtsanwalts vorbereitet.
Interessant ist der Vergleich zu anderen Berufsbildern. Auf den Beruf des Richters fühlen sich 81 Prozent, des Staatsanwaltes 78 Prozent, des Verwaltungsjuristen 55 Prozent und des Unternehmensjuristen nur noch 19 Prozent zufriedenstellend vorbereitet. Die Länge der Ausbildung beim Rechtsanwalt wird von den Befragten ganz überwiegend (86 Prozent) als angemessen und ausreichend angesehen. Die Qualität der anwaltlichen Ausbildung wird von 73 Prozent der Befragten als zumindest zufrieden- stellend bezeichnet.
Dieser Ansicht hoher Zufriedenheit der Befragten mit der Vorbereitung auf den Rechtsan-waltsberuf steht aber gegenüber, dass für die Berufsvorbereitung wichtige Ausbildungsfelder nicht oder fast nicht bearbeitet wurden. Wir hatten eine Rückmeldung, dass Mandantenge-spräche nur von 7 Prozent der Befragten geführt wurden; eine Einführung in die Kanzleiorga-nisation wurde nur bei 10 Prozent der Befragten gegeben; über betriebswirtschaftliche Grund-lagen der Kanzleiorganisation wurden nur 3 % unterrichtet.
Dennoch kann man als Ergebnis zu diesem Punkt festhalten, dass das Reformziel, die stärkere Orientierung des Vorbereitungsdienstes an den Bedürfnissen der rechtsberatenden Berufe, jedenfalls nach der Vorstellung der Befragten erreicht wer- den konnte. (...)
Die praktische Ausbildung in der verlängerten Anwaltstation (NRW 10 Monate) wird überwiegend positiv beurteilt. Der Ertrag dieser Station für die Berufsvorbereitung wird von 61 % der Befragten als hoch eingeschätzt.
Lediglich der Ertrag der praktischen Anwaltstation für die Examensvorbereitung wird schlechter eingeschätzt. Die gute Beurteilung, die die verlängerte Anwaltstation in der praktischen Station erfährt, setzt sich bei der Beurteilung der Arbeitsgemeinschaft und dem Inhalt des erteilten Unterrichts allerdings nicht fort. Zusammen mit der Verwaltungsstation erhält die Anwaltstation in diesem Bereich die schlechtesten Beurteilungen. So meinen nur 29 Prozent der Befragten, dass der Unterricht während der Anwaltstation ihnen die Examensanforderungen verdeutlicht hat und nur 26 Prozent meinen, dass ihre juristischen Kenntnisse vertieft wurden.
Auffällig ist, dass es in der theoretischen Ausbildung während der Anwaltstation den Berufsträgem, also Anwälten und Notaren, soweit diese Unterricht erteilt haben, unzureichend zu gelingen scheint, auf die anwaltliche Sicht bei der Bearbeitung juristischer Fälle vorzubereiten. 55 % der Befragten fühlen sich schlecht vorbereitet.
Fast jeder zweite der Befragten hat ein Jahr der Ausbildung, also die Hälfte des Vorbereitungsdienstes, im anwaltlichen Bereich verbracht; allerdings haben nur 4 % der Befragten an der DAV-Anwaltsausbildung teilgenommen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Referendarausbildung nach Meinung der Befragten nunmehr stärker auf den Beruf des Anwaltes vorbereitet. Nahezu jeder zweite leistet die Hälfte des Vorbereitungsdienstes beim Anwalt ab. Den Anwälten und Notaren gelingt es aber im Rahmen des theoretischen Unterrichts nur unzureichend, die spezifisch anwaltsorientierte Sicht bei der Bearbeitung juristischer Fälle zu vermitteln.

Zu den Ausbildungs-Modellen in den drei OLG-Bezirken von NRW:
Man kann sagen, dass das Hammer Modell — wenn ich es mal so nennen will — ein singuläres Modell ist. Düsseldorf und Köln setzten Anwälte als AG-Leiter ein und beteiligen regelmäßig Anwälte auch in den Fortgeschrittenenarbeitsgemeinschaften.
In Hamm werden lediglich Einführungskurse durch Anwälte gegeben. (...) Ich denke, das Hammer Modell ist suboptimal.

 

Jochen Geue

Vorsitzender Richter am Landgericht, Bielefeld

Zu verschiedenen Gruppen bei der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren:
Wir haben insgesamt vier Gruppen. Die eine Gruppe das ist die, die es eigentlich können müssten und machen sollten: Das sind die Anwälte. Die tun es aber nicht. Dann sind es diejenigen, die es nach Auffassung der Anwälte, zu recht wohl auch, eigentlich gar nicht machen sollten, weil sie es gar nicht können und lassen sollen. Die tun es aber, weil es sonst keiner macht. Dann haben wir die entscheidende Gruppe der Referendare, die müssen sich mit dem begnügen, was sie vorgesetzt bekommen, und müssen am Ende alles können und zwar mehr als der Gesetzgeber von ihnen verlangt. Und dann haben wir als letzten Eckpfeiler diejenigen, die den Schlüssel in der Hand halten. Das ist das LJPA. Die stehen ganz hinten. Die sind verantwortlich für die Klausurinhalte und, darauf komme ich gleich noch zurück, die sind verantwortlich dafür, dass die Klausuren einen Inhalt haben, der der gesetzlichen Vorgabe nicht entspricht.

Zu den Grenzen anwaltsorientierter Ausbildung durch Richter:
Ich sage: Das kann ich nicht; und was ich nicht kann, das mache ich auch nicht. Ich mache nicht Mandantengespräche. Wie führt man die? Verteidigungsstrategien und ähnliches? Das kann ich nicht machen, das kann ich nicht leisten, das bekommen die Referendare nicht mit, obwohl es im Ausbildungsplan steht. (…) Die Anwälte wüssten es vielleicht, aber es ist ja keiner da, der es uns sagt.

Zur verfehlten „Examensorientierung“ der Anwaltsstation:
Ich zitiere eine Referendarin: „Die Anwaltsstation lenkt vom wesentlichen ab.“ Und das Wesentliche ist die Examensvorbereitung für die Referendare. Ganz eindeutig und damit quälen wir uns ab. Das Problem der Anwaltsstation ist, dass sie examensorientiert ist. Sie muss examensorientiert sein, weil die Referendare und Referendarinnen sonst keine Chance haben. Und es wird für uns immer schwerer, sie darauf vorzubereiten. (…) Examensorientierte Ausbildung verhindert den Praxisbezug. Fehlende Beteiligung der Anwälte innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaften verhindert, dass anwaltliche Denk- und Arbeitsmethoden dort überhaupt vermittelt werden können. Man kann aber auch sagen, es nützt überhaupt alles nichts, wenn die Examensanforderungen in den Klausuren weiterhin so hoch bleiben, dann ist es egal, ob das ein Anwalt oder ein Richter macht.

 

Rechtsanwalt Hartmut Kilger

ehem. Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Tübingen

Zur Beteiligung von Richtern an der Ausbildung:
… selbstverständlich ist es richtig, dass ein Richter hier sitzt. Wir sind, gleichgültig ob wir eine Anwaltsausbildung oder eine anwaltsbezogene Juristenausbildung haben, (…) auf die Mitwirkung der Richterschaft dringend angewiesen.

Zu den verschiedenen Ausbildungsreformen in den letzten Jahren und zur Bildungskrise:
Die einzige wirkliche gewichtige Reform war die, die später wieder abgeschafft worden ist, nämlich die der einstufigen Juristenausbildung, die man besser weitergeführt hätte, aber nicht weitergeführt hat. Vor dieser Situation stehen wir heute, die eben besagt, wir haben einen Großteil von Leuten, die für ihren Beruf nicht ausgebildet ist. Eins steht fest, wir haben eine Wirtschaftskrise, wir haben eine Finanzkrise, aber die wichtigste Krise, die wir überhaupt haben, ist die Bildungskrise (…); und wir Juristen sind Teil der Bildungskrise. Die Krise hat vor allem ihr Hauptproblem darin (…), dass das Potenzial der Zukunft nur darin bestehen kann, dass die jungen Menschen motiviert in Ihren Beruf kommen. Aber ein Modell, in dem der normale Jurist mit 30 überlegt, ob er jetzt doch Anwalt werden muss, weil ihm gar nichts anderes über bleibt, widerspricht diesem Bild diametral. (…) Es ist ein System, bei dem ich Systemversagen feststellen muss.

Zu Defiziten der derzeitigen Ausbildung:
Das heißt, wenn nach Defiziten in der Referendarsausbildung gefragt wird, dann hat es zwei Teile. Der erste Teil ist, es bedarf dieser grundlegenden Systemkritik (…), aber die Aussichten, dass sich etwas ändert, sind gering. Und deswegen müssen zweitens alle Beteiligten im bestehen Ausbildungssystem Ihre Kritik, Herr Geue, ernst nehmen. Ihren Appell, dass mehr Anwälte und mehr kompetente Anwälte an der Ausbildung teilnehmen. den müssen wir ernst nehmen. Die Verlängerung der drei Monate auf die neun Monate, hier in NRW zehn Monate, im Idealfall zwölf Monate, die gar keine Verlängerung war, denn das war vorher schon möglich (…), diese Verlängerung ist ein absoluter Schuss in den Ofen, weil sie nur zur Verlängerung der Examensvorbereitung gedient hat und nicht dazu den Anwaltsberuf zu lernen. Deswegen wären weitere Reformen, die wirklich Ihren Namen verdienen, dringend angesagt.

 

Vortrag

Zum Thema "Nebenklagevertretung im Strafverfahren - Neue Profession oder deprofessionalisierte Dienstleistung?" hielt Herr Prof. Dr. Stephan Barton, Institut für Anwalts- und Notarrecht, Universität Bielefeld, einen Vortrag.

 

© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 21.06.2011 von Daniel Burchot

Kolloquium 2009