Referendariat und Kompaktkurs
Für Ihre individuelle Planung des Referendariats steht Ihnen unser „Zuweisungskalender“ zur Verfügung.
Nach § 37 Abs. 1 des JAG können Ausbildungslehrgänge bis zu einer Dauer von drei Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden. Nach § 37 Abs. 3 JAG kann auch die Teilnahme an ausbildungsfördernden Veranstaltungen, ebenfalls bis zu einer Dauer von drei Monaten angerechnet werden.
Zuweisungen sind nicht auf die Grenzen der Stationen beschränkt. So ist es beispielsweise möglich, sich für den letzten Monat der Verwaltungsstation und zwei Monate in der Anwaltsstation dem Kompaktkurs zuweisen zu lassen.
Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung können sich Referendarinnen und Referendare durch die für sie zuständige Behörde der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität, Institut für Anwalts- und Notarrecht, zum Zweck der Teilnahme am Bielefelder Kompaktkurs zuweisen lassen, bzw. den Antrag auf Sonderurlaub unter Anrechnung auf die Referendarzeit mit Fortzahlung der Bezüge stellen.


