Referendariat und Kompaktkurs

 

Für Ihre individuelle Planung des Referendariats steht Ihnen unser „Zuweisungskalender“ zur Verfügung.

Nach § 37 Abs. 1 des JAG können Ausbildungslehrgänge bis zu einer Dauer von drei Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden. Nach § 37 Abs. 3 JAG kann auch die Teilnahme an ausbildungsfördernden Veranstaltungen, ebenfalls bis zu einer Dauer von drei Monaten angerechnet werden.

Zuweisungen sind nicht auf die Grenzen der Stationen beschränkt. So ist es beispielsweise möglich, sich für den  letzten Monat der Verwaltungsstation und zwei Monate in der Anwaltsstation dem Kompaktkurs zuweisen zu lassen.

Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung können sich Referendarinnen und Referendare durch die für sie zuständige Behörde der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität, Institut für Anwalts- und Notarrecht, zum Zweck der Teilnahme am Bielefelder Kompaktkurs zuweisen lassen, bzw. den Antrag auf Sonderurlaub unter Anrechnung auf die Referendarzeit mit Fortzahlung der Bezüge stellen.

© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 02.05.2011 von Michael Wachholz

Aktuelles

Veranstaltungen zum Referendariat

weitere Informationen hier

Kompaktkursbüro

Frau Karin Fiedler-Hahn

Telefon: 0521/106-3924
Telefax: 0521/106-15 3924
E-mail: info@kompaktkurs.de

 

Anmeldung und Flyer

Den Flyer zum Kompaktkurs mit allen nötigen Informationen können Sie über nachfolgendes Bild abrufen:

flyer

Die Anmeldung erfolgt über nachfolgendes Anmeldeformular:

Download

Institut für Anwalts- und Notarrecht

Prof. Dr. Stephan Barton
Prof'in. Dr. Susanne Hähnchen
Prof. Dr.  Fritz Jost

Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld