Baden-Würtemberg
Zuweisungsbestimmungen für Referendarinnen und Referendare aus Baden-Württemberg 
Hinsichtlich der Referendare aus Baden-Württemberg heißt es im Schreiben des Justizministeriums Baden-Württemberg - Landesjustizprüfungsamt - vom 8. September 2003 - 2220 - PA/779 -:
"Wir können Ihnen dazu mitteilen, daß der Bielefelder Kompaktkurs in Baden-Württemberg auch nach neuem Recht - vgl. § 42 Abs. 3 JAPrO i.d.F. vom 8. Oktober 2002 (GBl. S. 391) - als universitäres Schwerpunktstudium anerkannt wird. Darüberhinaus kommt in Einzelfällen in Betracht, für einzelne Ausbildungsbausteine Sonderurlaub unter Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst bis zur Dauer von zwei Wochen zu bewilligen."
Somit können Referendare aus Baden-Württemberg am Kompaktkurs teilnehmen, indem sie sich in der Wahlstation dem Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld zuweisen lassen.
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geändert 31.05.2011 von Michael Wachholz


