Berlin
Zuweisungsbestimmungen für die Referendarinnen und Referendare aus Berlin 
Hinsichtlich der Berliner Referendare heißt es im Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin vom 13. November 2003 - IV AF 2 - 2220/2 Sdh. 3 u.a.:
"Die in Ihrem Schreiben genannten Möglichkeiten für Berliner Referendarinnen und Referendare, einen Teil der Ausbildung im Vorbereitungsdienst an Ihrem Institut zu absolvieren, kann ich [?] unterstützen."
In unserem Schreiben hieß es wie folgt:
aa) "Zunächst kann gemäß § 5b III 2 1. Fall DRiG eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät auf die Ausbildung des Referendars angerechnet werden. Eine Zuweisung an das Institut für Anwalts- und Notarrecht und damit der Fakultät für Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld wäre folglich unabhängig von einer bestimmten Station und für die gesamte Dauer des Kompaktkurses, nämlich für bis zu vier Monate, möglich, soweit nicht andere Belange der Ausbildung beeinträchtigt werden."
bb) "Ferner kann gemäß § 14 III JAG-Berlin die Ausbildung gemäß § 14 II Nr. 4 JAG-Berlin (Anwaltsstation) statt bei einem Rechtsanwalt auch bei einer sonstigen Ausbildungsstelle stattfinden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist. Der vom Institut für Anwalts- und Notarrecht durchgeführte Kompaktkurs deckt, wie Ihnen bekannt ist, alle wesentlichen praxis- und examensrelevanten Themen der Rechtsberatung ab und gewinnt jedes Jahr über 100 Anwälte, Notare, Richter und Professoren als Vortragende. Eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung ist im Rahmen des Kompaktkurses von unserer Seite aus bezweckt und gewährleistet. Wir möchten deshalb davon ausgehen, daß sich Referendare im Rahmen ihrer Anwaltsstation für bis zu drei Monate dem Institut für Anwalts- und Notarrecht an der Universität Bielefeld zuweisen lassen können."
cc) "Des Weiteren kann gemäß § 14 IV JAG-Berlin die Ausbildung gemäß § 14 II Nr. 5 JAG-Berlin (Wahlstation) bei jeder Stelle stattfinden, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist. Wie sich der Themenverteilung des Kompaktkurses entnehmen läßt, werden viele der examens- und praxisrelevanten Schwerpunktbereiche inhaltlich abgedeckt, so daß eine sachgerechte Ausbildung in dieser Hinsicht gewährleistet ist. Daher denken wir (auch unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 11. August 1994 - 2220/4 Sdh.2 -), daß für Referendare die Möglichkeit bestehen müßte, sich für eine Dauer von bis zu vier Monaten dem Institut für Anwalts- und Notarrecht an der Universität Bielefeld zuweisen zu lassen."
Somit können Referendare aus Berlin am Kompaktkurs teilnehmen, indem sie sich in der Anwaltsstation oder der Wahlstation dem Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld zuweisen lassen.
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geändert 31.05.2011 von Michael Wachholz


