Brandenburg
Zuweisungsbestimmungen für die Referendarinnen und Referendare aus Brandenburg 
Gemäß § 14 Abs. 3 BbgJAG kann die Ausbildung gemäß § 14 Abs.2 Nr.4 BbgJAG (Anwaltsstation) statt bei einem Rechtsanwalt auch bei einer sonstigen Ausbildungsstelle stattfinden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist. Da der Bielefelder Kompaktkurs eine solche sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet, müsste eine Zuweisung für die Dauer von bis zu drei Monaten in der Rechtsanwaltsstation möglich sein.
Des Weiteren kann eine Teilnahme am Kompaktkurs wohl auch während der Wahlstation erfolgen, da gemäß § 14 Abs.4 BbgJAG die Ausbildung in der Wahlstation gemäß § 14 Abs.2 Nr.5 BbgJAG bei jeder Stelle stattfinden kann, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist. Daher sollte eine Zuweisung im Rahmen der Wahlstation für bis zu vier Monaten möglich sein.
Somit können Referendare aus Brandenburg am Kompaktkurs teilnehmen, indem sie sich in der Anwaltsstation oder der Wahlstation dem Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld zuweisen lassen.
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geändert 31.05.2011 von Michael Wachholz


