Brandenburg

Zuweisungsbestimmungen für die Referendarinnen und Referendare aus Brandenburg 

 
Gemäß § 14 Abs. 3 BbgJAG kann die Ausbildung gemäß § 14 Abs.2 Nr.4 BbgJAG (Anwaltsstation) statt bei einem Rechtsanwalt auch bei einer sonstigen Ausbildungsstelle stattfinden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist. Da der Bielefelder Kompaktkurs eine solche sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet, müsste eine Zuweisung für die Dauer von bis zu drei Monaten in der Rechtsanwaltsstation möglich sein. 
 Des Weiteren kann eine Teilnahme am Kompaktkurs wohl auch während der Wahlstation erfolgen, da gemäß § 14 Abs.4 BbgJAG die Ausbildung in der Wahlstation gemäß § 14 Abs.2 Nr.5 BbgJAG bei jeder Stelle stattfinden kann, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist. Daher sollte eine Zuweisung im Rahmen der Wahlstation für bis zu vier Monaten möglich sein. 
 
Somit können Referendare aus Brandenburg am Kompaktkurs teilnehmen, indem sie sich in der Anwaltsstation oder der Wahlstation dem Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld zuweisen lassen.
© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 31.05.2011 von Michael Wachholz

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Kompaktkursbüro

Frau Karin Fiedler-Hahn

Telefon: 0521/106-3924
Telefax: 0521/106-15 3924
E-mail: info@kompaktkurs.de

 

Anmeldung und Flyer

Den Flyer zum Kompaktkurs mit allen nötigen Informationen können Sie über nachfolgendes Bild abrufen:

flyer

Die Anmeldung erfolgt über nachfolgendes Anmeldeformular:

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Institut für Anwalts- und Notarrecht

Prof. Dr. Stephan Barton
Prof'in. Dr. Susanne Hähnchen
Prof. Dr.  Fritz Jost

Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld