Hessen
Zuweisungsbestimmungen für die Referendarinnen und Referendare aus Hessen 
Gemäß § 29 Abs.7 JAG-Hessen können Rechtsreferendare dem rechtswissenschaftlichen Fachbereich einer Universität zu einem wissenschaftlichen Vertiefungskurs während der Wahlstation überwiesen werden. Daher ist davon auszugehen, dass die Möglichkeit besteht, sich für die Dauer der Wahlstation dem Institut für Anwalts- und Notarrecht an der Universität Bielefeld zuweisen zu lassen.
Des Weiteren kann gemäß § 29 Abs.5 JAG-Hessen die Ausbildung in der Anwaltsstation statt bei einem Rechtsanwalt auch bei einer sonstigen Ausbildungsstelle stattfinden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist. Da der Bielefelder Kompaktkurs eine solche sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet, müsste eine Zuweisung für die Dauer von bis zu drei Monaten in der Rechtsanwaltsstation möglich sein.
Somit können Referendare aus Hessen am Kompaktkurs teilnehmen, indem sie sich in der Wahlstation oder der Rechtsanwaltsstation dem Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld zuweisen lassen.
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geändert 31.05.2011 von Michael Wachholz


