Niedersachsen

Zuweisungsbestimmungen für die Referendarinnen und Referendare aus Niedersachsen 

 
Hinsichtlich der niedersächsischen Referendare heißt es im Schreiben des Niedersächsischen Justizministeriums vom 8. April 2004 - 2220-106.448 - :
"Auf Ihre (...) Anfrage möchte ich Ihnen antworten, dass niedersächsische Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare den Bielefelder Kompaktkurs wie folgt in ihre Ausbildung einbinden können:
a) Teilnahme in der Wahlstation
Gem. § 7 IV NJAG kann die viermonatige Ausbildung im Wahlbereich an einer juristischen Fakultät in einem auf den Wahlbereich ausgerichteten, für die Referendarausbildung geeigneten, praxisbezogenen Ausbildungsprogramm stattfinden.
Dem entsprechend ist in der Wahlstation eine Teilnahme am Bielefelder Kompaktkurs möglich, sofern dieser mit der Wahlstation zeitlich übereinstimmt und dem Wahlbereich inhaltlich zugeordnet werden kann.
Wird der Kompaktkurs weiterhin in den Monaten Februar bis Mai angeboten, so gibt es eine zeitliche Übereinstimmung mit dem Einstellungstermin 01. Juni, dessen Wahlstation zum 01. Februar beginnt. Allerdings ist insoweit zu berücksichtigen, daß die Aufsichtsarbeiten gem. § 37 I NJAVO gegen Ende der letzten Pflichtstation und zu Beginn der Wahlstation geschrieben werden. Es ist daher davon auszugehen, daß die Referendarinnen und Referendare den Kompaktkurs nicht bereits ab Anfang Februar besuchen können.
b) Teilnahme in der Anwaltsstation
In der vierten Pflichtstation kann gem. § 33 III NJAVO die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen bis zu einer Dauer von insgesamt drei Monaten gestattet werden. Dem entsprechend besteht die grundsätzliche Möglichkeit, in der Anwaltsstation drei Monate am Bielefelder Kompaktkurs teilzunehmen. Wird der Kompaktkurs weiterhin in den Monaten Februar bis Mai angeboten, so besteht eine zeitliche Vereinbarkeit für die Einstellungetermine 01. März (Anwaltsstation vom 01. Februar - 31. Oktober), 01. September (Anwaltsstation vom 01. August - 30. April) und 01. Dezember (Anwaltsstation 01. November - 31. Juli).
Somit steht allen niedersächsischen Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit offen, im Rahmen ihrer Ausbildung am Bielefelder Kompaktkurs teilzunehmen."
Somit können Referendare aus Niedersachsen am Kompaktkurs teilnehmen, indem sie sich mit Einstellungsmonat Juni in der Wahlstation dem Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld zuweisen lassen und mit Einstellungsmonat März, September und Dezember in der Anwaltsstation die Teilnahme gestatten lassen. 
Siehe hierzu auch den Zuweisungskalender für Niedersachsen . Beachten Sie dabei bitte, dass der Kaldender den Stand nach der Reform wiedergibt. Wenn Sie dadurch nicht erfasst werden, können Sie sich gerne an uns wenden.
© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 14.07.2011 von Michael Wachholz

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Kompaktkursbüro

Frau Karin Fiedler-Hahn

Telefon: 0521/106-3924
Telefax: 0521/106-15 3924
E-mail: info@kompaktkurs.de

 

Anmeldung und Flyer

Den Flyer zum Kompaktkurs mit allen nötigen Informationen können Sie über nachfolgendes Bild abrufen:

flyer

Die Anmeldung erfolgt über nachfolgendes Anmeldeformular:

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Institut für Anwalts- und Notarrecht

Prof. Dr. Stephan Barton
Prof'in. Dr. Susanne Hähnchen
Prof. Dr.  Fritz Jost

Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld