Saarland
Hinsichtlich der Referendare aus dem Saarland 
heißt es im Schreiben des Ministeriums der Justiz des Landes Saarland vom 12. Juli 2004 -2220 - 164 -:
"Im Saarland besteht auf Grund des neuen Ausbildungsplanes, nach dem die Referendarinnen und Referendare ab dem Einstellungstermin 1. Februar 2004 ausgebildet werden, die Möglichkeit, für bis zu 3 Monate in der Station Rechtsanwalt II (§ 24 Abs.2 Nr. 5, Abs.3 Satz 2 2. Halbsatz JAG) sowie bis zu 3 Monate in der Wahlstation (§ 24 Abs.2 Nr. 6, Abs.4 JAG) an Modulen des Bielefelder Kompaktkurses Anwalts- und Notartätigkeit teilzunehmen, sofern die Referendarinnen und Referendare sich während der Dauer des Kurses (Februar bis Mai) in den genannten Stationen befinden. Somit besteht für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die am 1. Mai bzw. am 1. August eines Jahres eingestellt werden, grundsätzlich die Möglichkeit der Teilnahme an dem Kompaktkurs während der Monate Februar bis April."
Somit können Referendare aus dem Saarland mit Einstellungsmonat Mai und August am Kompaktkurs teilnehmen, indem sie sich in der Station Rechtsanwalt II oder in der Wahlstation dem Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld zuweisen lassen.
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geändert 31.05.2011 von Michael Wachholz


