Schleswig-Holstein
Zuweisungsbestimmungen für die Referendarinnen und Referendare aus Schlesweig-Holstein 
Gemäß § 32 Abs.3 Nr.2 JAO-Schl.-H. kann im Rahmen der Wahlstation die Ausbildung an einer sonstigen Stelle durchgeführt werden, sofern eine entsprechende sachgerechte Ausbildung in den Schwerpunktbereichen gewährleistet ist. Da der Bielefelder Kompaktkurs eine solche sachgerechte Ausbildung sicherstellt, müsste eine Zuweisung für die Dauer von bis zu drei Monaten in der Wahlstation möglich sein.
Ferner kann gemäß § 32 Abs.7 JAO-Schl.-H. die Ausbildung in der Pflichtstation nach § 32 Abs.2 Nr.4 JAO-Schl.-H., der Rechtsanwaltsstation, an einer sonstigen Ausbildungsstelle abgeleistet werden. Daher ist davon auszugehen, dass die Teilnahme am Kompaktkurs für eine Dauer von bis zu vier Monaten während der Rechtsanwaltsstation möglich sein müsste.
Somit können Referendare aus Schleswig-Holstein am Kompaktkurs teilnehmen, indem sie sich in der Wahlstation oder der Rechtsanwaltsstation dem Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld zuweisen lassen.
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geändert 31.05.2011 von Michael Wachholz


