Thüringen
Zuweisungsbestimmungen für die Referendarinnen und Referendare aus Thüringen 
heißt es im Schreiben des Ministeriums der Justiz des Landes Thüringen vom 10. November 2004 - 2210/E - 112/01 -:
"Das Thüringer Justizprüfungsamt hat den Bielefelder Kompaktkurs als allgemein zugelassene Ausbildungsstelle für einen Zeitraum bis zu drei Monaten anerkannt.
So werden Referendare des Einstellungstermins 01.11. [ ... ] in der am 01.11. [ ... ] (des darauffolgenden Jahres) beginnenden neunmonatigen Rechtsanwaltsstation an dem Lehrgang teilnehmen können; [...] sie (müssen) dann mit dem 2. Modul beginnen, da nach § 35 Abs.2 Nr.1d Thüringer Juristenausbildungs- und prüfungsordnung die ersten vier Monate bei einem Rechtsanwalt abgeleitstet werden müssen.
Die Referendare des Einstellungstermins 01.05. [ ... ] könnten die drei Monate der Wahlstation vom 01.02. bis 30.04.[ ... ] an dem Kompaktkurs teilnehmen."
Somit können Referendare aus Thüringen am Kompaktkurs teilnehmen, indem sie sich mit Einstellungsmonat November in der zweiten Hälfte der Rechtsanwaltsstation oder mit Einstellungsmonat Mai in der Wahlstation dem Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld zuweisen lassen.
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geändert 31.05.2011 von Michael Wachholz


