Erwerb des Mastergrades
Gemäß § 14 der Studienordnung müssen für den Erwerb des Mastergrades folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
| 1. | mindestens drei studienbegleitende Leistungskontrollen müssen mit ausreichend oder besser bewertet worden sein, | ||
| 2. | die Masterarbeit muß mit mindestens ausreichend bewertet worden sein, | ||
| 3. | die Studierenden müssen regelmäßig an den Lehrveranstaltungen teilgenommen haben. |
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geändert 13.07.2011 von Michael Wachholz


