Allgemeines
Der Masterstudiengang, welcher eher als Teil des anglo-amerikanischen Ausbildungssystems bekannt ist, wird immer mehr Bestandteil auch der deutschen Juristenausbildung und hat inzwischen eine ganz besondere Bedeutung erlangt. Der Master steht quasi zwischen dem Abschluss als Volljuristin/ Volljurist und einer eventuell folgenden Promotion. Die Absolventinnen und Absolventen eines Masterstudienganges weisen besondere Kompetenzen in einem bestimmten Rechtsgebiet auf, was durch die von einer Universität abgenommene Prüfung dokumentiert wird. Entsprechend steigt die Nachfrage nach solch einer Zusatzqualifikation sowohl bei (potentiellen) Arbeitgebern als auch bei Studierenden sowie Berufsanfängerinnen und -anfängern. Darauf hat die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld reagiert und bietet seit dem Wintersemester 2006/ 2007 einen weiterbildenden Studiengang an, mit dem der Hochschulgrad eines „Master der Rechtsgestaltung und Prozessführung/ Master of Legal Advice and Litigation“ (LL.M.) erworben werden kann.
Dieser Masterstudiengang verfolgt das Ziel, vertiefte Kenntnisse in den zentralen anwaltlichen Tätigkeitsbereichen der Rechtsgestaltung, Rechtsberatung und Prozessführung zu vermitteln. Die Absolventinnen und Absolventen sollen zu einer hochqualifizierten Tätigkeit in der rechtsberatenden Praxis (Anwaltschaft, Notariat, Wirtschaft und Verwaltung) befähigt werden. Es besteht dabei die Möglichkeit, einen Schwerpunkt in den Bereichen Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht oder Strafverteidigung zu setzen. Die Lehrveranstaltungen werden wissenschaftlich und zugleich praxisorientiert ausgestaltet. Die enge Verflechtung der Lehrveranstaltungen mit dem Bielefelder Kompaktkurs Anwalts- und Notartätigkeit führt zudem zu einer einzigartigen zeitlichen Straffung, welche eine kurze Studiendauer von 11 Monaten ermöglicht.
Mit dem Erwerb dieser Kompetenzen, welche die herkömmliche Juristenausbildung nicht vermitteln kann und die der akademische Grad dokumentiert, werden die Absolventinnen und Absolventen ihren Platz im Rechtsberatungsmarkt finden. Besonders hervorzuheben ist außerdem die Möglichkeit, gewisse Abschnitte des Masterstudienganges bei geschickter Planung schon im Rahmen des Referendariates absolvieren zu können.
Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten!
Weitere Informationen
Auf weiteren Seiten finden Sie
- den Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (online)
- den Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (pdf)
- die Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang
- die Voraussetzungen für den Erwerb des Mastergrades
- die Voraussetzungen für den Erwerb des Mastergrades mit Schwerpunktzusatz
- die Studienordnung
- den Studienverlaufsplan
- Informationen über das Kolloquium


