Schwerpunktzusatz
Gemäß § 15 der Studienordnung kann im Masterstudiengang ein Schwerpunktzusatz gewählt werden. Folgende Schwerpunkte sind möglich:
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Master der Rechtsgestaltung und Prozessführung“ mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht,
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Master der Rechtsgestaltung und Prozessführung“ mit dem Schwerpunkt Familien- und Erbrecht,
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Master der Rechtsgestaltung und Prozessführung“ mit dem Schwerpunkt Strafverteidigung.
Voraussetzungen für den Erwerb des Schwerpunktzusatzes sind gemäß § 15 Abs. 3 der Studienordnung
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die Anfertigung mindestens einer studienbegleitenden Leistungskontrolle sowie der Masterarbeit aus dem den Schwerpunktzusatz betreffenden Rechtsgebiet und
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die Bewertung dieser studienbegleitenden Leistungskontrolle sowie der Masterarbeit mit vollbefriedigend oder besser.
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geändert 18.08.2011 von Michael Wachholz


