Schwerpunktzusatz

Gemäß § 15 der Studienordnung kann im Masterstudiengang ein Schwerpunktzusatz gewählt werden. Folgende Schwerpunkte sind möglich:

 

  1. Master der Rechtsgestaltung und Prozessführung“ mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht,
     
  2. Master der Rechtsgestaltung und Prozessführung“ mit dem Schwerpunkt Familien- und Erbrecht,
     
  3. Master der Rechtsgestaltung und Prozessführung“ mit dem Schwerpunkt Strafverteidigung.
     

Voraussetzungen für den Erwerb des Schwerpunktzusatzes sind gemäß § 15 Abs. 3 der Studienordnung

 

  1. die Anfertigung mindestens einer studienbegleitenden Leistungskontrolle sowie der Masterarbeit aus dem den Schwerpunktzusatz betreffenden Rechtsgebiet und
     
  2. die Bewertung dieser studienbegleitenden Leistungskontrolle sowie der Masterarbeit mit vollbefriedigend oder besser.

     

 

© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 18.08.2011 von Michael Wachholz

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Ansprechpartner:
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Fax: 0521/106-15 3924
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Institut für Anwalts- und Notarrecht

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