Struktur & Ablauf
Zeitliche Struktur
Der Studiengang beginnt jeweils im Januar und endet mit Abgabe der Masterarbeit am 30. November eines jeden Jahres. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass in der Zeit von Februar bis einschließlich April die Anwesenheit von montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr vorausgesetzt wird (Bielefelder Kompaktkurs). Dies sollten die Interessenten berücksichtigen, wenn eine anderweitige nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt wird oder werden soll.
Informationen zum Ablauf des Masterstudiengangs
Der Studiengang beginnt im Januar mit einem einführenden Kolloquium (einzelnen Blockveranstaltungen voraussichtlich drei Nachmittagssitzungen) z.B. zur Vertragsgestaltung mit zusätzlichen Studienaufgaben.
Von Februar bis April stimmen die Veranstaltungen mit denen des Bielefelder Kompaktkurses überein. Es werden in dieser Zeit zentrale Bereiche anwaltlicher Tätigkeit behandelt. Der Schwerpunkt wird dabei auf typische Problemstellungen gelegt, mit denen sich der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin zu Beginn der beruflichen Tätigkeit befasst. Behandelt werde Rechtsgebiete, wie das Arbeitsrecht, Berufsrecht für Anwälte und Notare, Anwaltshaftung, Baurecht, Gebührenrecht, Mietrecht, Strafverteidigung, Familien- und Erbrecht etc. bis hin zu besonderen Problemen des Zivilprozessrechts. Einzelheiten des Programms können auf der Homepage des Bielefelder Kompaktkurses (www.kompaktkurs.de) eingesehen werden Alle Rechtsgebiete werden aus der Sicht der Anwaltschaft von der Mandatsaufnahme bis hin zur Prozesstaktik behandelt. Eine zentrale Rolle spielt in allen Bereichen außerdem die Vertragsgestaltung.
In den Modulen Februar bis Mai werden die studienbegleitenden Leistungskontrollen angeboten (s. dazu § 9 StudPrO).
Das Kolloquium (Mai bis August) wird voraussichtlich in der Form von einzelnen Blockveranstaltungen stattfinden. Im Rahmen des Kolloquiums wird im Monat Mai eine studienbegleitende Leistungskontrolle angeboten. In den Monaten Juni- August müssen alle Studierenden ein Kurzreferat zu einem vereinbarten Thema halten, vorzugsweise aus dem Gebiet der anvisierten Masterarbeit (s. dazu § 7 Abs. 4 StudPrO).
Die Erstellung der Masterarbeit erfolgt von September bis November.


