Teilnahmevoraussetzungen
Das Studienangebot richtet sich in erster Linie an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Um eine Teilnahme kann sich jeder bewerben, der die erste juristische Staatsprüfung bestanden hat.
§ 7 a der Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (BORA) bestimmt, dass sich nur als Mediator bezeichnen darf, wer durch geeignete Ausbildung nachweisen kann, die Grundsätze des Mediationsverfahrens zu beherrschen.



können Sie sich ab sofort für die Mediationsausbildung 2012 anmelden.