Ausbildungszertifikat
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Ausbildungszertifikat, welches dazu berechtigt, als anwaltliche Mediatorin bzw. als anwaltlicher Mediator tätig zu sein.
Das Abschlusszertifikat wird gemeinsam von der Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft, und dem Europäischen Institut für Conflict Management e.V. München ausgestellt.
Die Bezeichnung „Mediator“ ist in Deutschland zwar nicht geschützt, jedoch haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als Mediator tätig werden wollen, gemäß § 7 a BORA eine „geeignete Ausbildung“ nachzuweisen. Die von uns angebotene Weiterbildung stellt eine solche geeignete Ausbildung dar. Dies wurde uns ausdrücklich von der in Bielefeld zuständigen Rechtsanwaltskammer Hamm bestätigt.



können Sie sich ab sofort für die Mediationsausbildung 2012 anmelden.