Leitlinien

§ 1 Ziel

Das Weiterbildungsprogramm „Mediation“ soll Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, mit denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbstständig Mediationsverfahren (einvernehmliche Streitbeilegung durch Vermittlung eines „neutralen“ Dritten) erfolgreich durchführen können.

 

§ 2 Träger und Betreuung

(1) Das Studienangebot wird von der Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für Conflict Management e.V. (eucon), München, getragen.

(2) Die Organisation und die Betreuung des Studienangebotes erfolgen, soweit sie der Universität Bielefeld obliegen, durch das Institut für Anwalts- und Notarrecht.

 

§ 3 Zugangsvoraussetzungen

(1) Das Studienangebot richtet sich in erster Linie an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Um eine Teilnahme kann sich jeder bewerben, der die erste juristische Staatsprüfung bestanden hat.

(2) Die Teilnehmerzahl für einen Durchgang ist auf 15 Personen begrenzt, welche in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen berücksichtigt werden.

(3) Die Teilnahme ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr setzt die Universität fest.

 

§ 4 Umfang und Dauer des Studienangebots

(1) Jährlich soll ein Durchgang der Ausbildung angeboten werden. Der Durchgang beginnt in der Regel im September/Oktober eines jeden Jahres.

(2) Der Durchgang umfasst einschließlich des Prüfungsteils 160 Stunden. In den Veranstaltungen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.

(3) Das Programm gliedert sich insgesamt in sechs Veranstaltungsblöcke mit einer Dauer von jeweils 3 oder 5 Tagen. Einzelheiten sind dem entsprechenden Ausbildungsprogramm zu entnehmen.

 

§ 5 Prüfungen

(1) Der Prüfungsteil dient dem Nachweis des Erwerbs von Kenntnissen, welche zur selbständigen Durchführung von Mediationsverfahren befähigen.

(2) Die Prüfung besteht aus der Präsentation eigener oder simulierter Mediationsfälle und einem Abschlusskolloquium. Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

(3) Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Prüferinnen oder Prüfern. Prüferinnen und Prüfer sollen in der Regel Personen sein, die selbst eine Mediationsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Den Vorsitz führt eine Professorin oder ein Professor der Universität Bielefeld. Der Prüfungsausschuss wird von der Dekanin oder dem Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld bestimmt.

(4) Belastende Entscheidungen sind der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben. Sie sind zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

 

§ 6 Widerspruch und Widerspruchsbehörde

(1) Gegen belastende Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Dekanin oder dem Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld eingelegt werden.

(2) Widerspruchsbehörde ist die Dekanin oder der Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft.

 

§ 7 Zertifikat

(1) Das Abschlusszertifikat erhält, wer an den dem Prüfungsteil vorangegangenen Veranstaltungen teilgenommen und den Prüfungsteil erfolgreich abgeschlossen hat.

(2) Das Abschlusszertifikat wird gemeinsam von der Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft, und dem Europäischen Institut für Conflict Management e.V. München ausgestellt.

© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 30.05.2011 von Karin Fiedler-Hahn

Anmeldung

Mit unserem Anmeldeformular können Sie sich ab sofort für die Mediationsausbildung 2012 anmelden.

 

Ansprechpartner
Frau Karin Fiedler-Hahn

Telefon: 0521/106-3924
Telefax: 0521/106-15 3924

Email:
mediation@anwaltskurse.de

2. Mediationskongress Bielefeld

am 04.05.2012 im ZIF (Bielefeld)

www.mediationskongress-bielefeld.de

Institut für Anwalts- und Notarrecht


Prof. Dr. Stephan Barton
Prof'in. Dr. Susanne Hähnchen
Prof. Dr. Fritz Jost

Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld

Informationen für Absolventen

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