Gegenstände des SPB
Das Lehrangebot des Schwerpunktbereichs besteht aus Pflichtfächern und den Veranstaltungen des gewählten Ergänzungsgebietes sowie Zusatzangeboten:
Wahlpflichtfächer gem. § 36 Abs. 1 StuPrO:
- Internationales Privatrecht
- Vertriebsrecht
- UN-Kaufrecht
- Europäisches Privatrecht
- Internationles Zivilverfahrenerecht
Ergänzungsfächer gem. § 36 Abs. 2 StudPrO:
- Verfahrens- und Insolvenzrecht
- Unternehmensrecht
- Arbeits- und Sozialrecht gem. § 37 StudPrO
- Öffentliches Wirtschaftsrecht gem § 41 StudPrO
Zusatzangebote:
Über die Wahlpflichtfächer und Ergänzungsgebiete hinaus werden attraktive Zusatzveranstaltungen wie beispielsweise Seminare angeboten, deren Inhalt weder Gegenstand der Aufsichtsarbeit (§ 46 Abs. 5 StudPrO) noch der mündlichen Prüfung (§ 46 Abs. 6 StudPrO) ist. Nach Absprache mit dem Dozenten besteht in diesen Veranstaltungen für Sie die Möglichkeit, die im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung notwendige häusliche Arbeit (§ 46 Abs. 3, 4 StudPrO) anzufertigen.