Schwerpunktbereich 3: Internationaler Handelsverkehr
International ausgerichtete Juristinnen und Juristen arbeiten in Anwaltsfirmen und Unternehmen bzw. bei Institutionen wie der Europäischen Kommission oder der UNO. Doch auch kleine bis mittelgroße Anwaltskanzleien oder mittelständische Unternehmen sind immer häufiger mit grenzüberschreitenden Fallgestaltungen konfrontiert und suchen entsprechende Verstärkung. Dies gilt gleichermaßen für die Richterschaft. Augenfällig wird dies an der Aufnahme von Modulen zum Europäischen bzw. Internationalen Privat- und Verfahrensrecht in die Fachanwaltsausbildung sowie Curricula der Richterakademien.
Die Ursachen für die zunehmende Europäisierung und Internationalisierung sind vielfältig. Sie liegen sowohl in der Zunahme des grenzüberschreitenden (elektronischen) Waren- und Dienstleistungsverkehrs, als auch in der wachsenden Mobilität insbesondere der EU-Bürger. Vor allem Deutschland als „Exportweltmeister“ braucht immer mehr Juristinnen und Juristen, die mit internationalen Sachverhalten umgehen können. Die steigende Zahl gemischt-nationaler Ehen bzw. eingetragener Partnerschaften sowie Adoptionen ist ein Spiegelbild dieser internationalen Verflechtungen im Privaten. Das Programm des Schwerpunktbereichs „Internationaler Handelsverkehr / International Trade“ ist speziell darauf zugeschnitten, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu befähigen, Sachverhalte mit Auslandsbezug richtig zu erfassen und zu lösen. Die Wahl dieses Schwerpunktbereichs kann Ihnen die vielleicht entscheidende Kombination strategischer Vorteile für Ihren späteren Berufsweg verschaffen. Denn Sie erschließen sich mit einer primär zivilrechtlichen Ausrichtung das bei weitem größte juristische Berufsfeld und erwerben mit der internationalen und europäischen Komponente gleichermaßen eine Zusatzqualifikation in dem wohl dynamischsten Wachstumsbereich. Mit vertieften Kenntnissen im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht unter Einschluss der Schiedsgerichtsbarkeit, Europäischen Privatrecht, UN-Kaufrecht, E-Commerce sowie in der Rechtsvergleichung sind Sie Ihren allein im nationalen Kontext ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen immer eine Nasenlänge voraus.
Das Lehrangebot, welches nicht nur in- wie ausländische Wissenschaftler, sondern auch renommierte Praktiker bestreiten, besteht aus den Pflichtfächern des Schwerpunktbereichs und den Veranstaltungen des gewählten Ergänzungsgebiets sowie Zusatzangeboten:
Pflichtfächer sind:
- Internationales Privatrecht (2 SWS)
- Vertriebsrecht (2 SWS)
- UN-Kaufrecht (1 SWS)
- Europäisches Privatrecht (2 SWS)
- Internationales Zivilverfahrensrecht (2 SWS).
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Markus Artz
Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen, Ihren Dozenten sowie zur Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie auf den nebenstehenden Seiten.