Pressespiegel November 2011
Der Pressedezernent des Landgerichts Bielefeld, 26.10.2011
127 E – 181 (44)
Zusammenstellung der erstinstanzlichen Strafsachen,
die im November 2011 vor dem Landgericht Bielefeld
verhandelt werden sollen
Hinweis: Die angegebenen Termine können kurzfristig jederzeit noch geändert werden. Es wird gebeten, Änderungsmitteilungen zu beachten.
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1. |
02.11.2011, 11:00 Uhr, mit Fortsetzungen am 03.11. und 04.11.2011, jeweils 09:00 Uhr, II. Strafkammer, Saal 26 (2 KLs 15 Js 427/04 – 18/07)
Strafsache gegen Cacan A. (46) aus Herford wegen des Verdachts des schweren Raubes u.a.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Folgendes vor: Er soll den Geschädigten T., einen Schmuckhändler aus Gießen, sowie dessen Begleiter Ö. am 25.02.2004 in einen Hinterhalt in Bielefeld gelockt haben. Er soll vorgetäuscht haben, einen Interessenten für den Ankauf von Schmuck vermitteln zu können. Entsprechend dem zuvor verabredeten Tatplan sollen 2 bislang nicht identifizierte Personen T. und Ö. dort von hinten mit einer Eisenstange angegriffen und niedergeschlagen haben. Hierbei soll ein zwischenzeitlich hinzugekommener Begleiter des Angeklagten, der angebliche Kaufinteressent, ebenfalls geholfen haben. Die Täter sollen dem T. einen Schmuckkoffer, in dem sich Schmuck im Wert von ca. 50.000,00 € befunden haben soll, entrissen haben und damit geflüchtet sein.
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2. |
08.11.2011, 09:00 Uhr, mit Fortsetzung am 10.11.2011, 14:00 Uhr I. Strafkammer, Saal 20 (1 KLs 22 Js 700/11 – 23/11)
Strafsache gegen Andrej G. (32) aus Minden wegen des Verdachts des besonders schweren räuberischen Diebstahls u.a.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten Folgendes zu Last: Er soll entweder Anfang Februar 2010 aus einem unverschlossenen Gemeinschaftskeller in Minden ein Fahrrad gestohlen oder dies später als Hehlerware erworben haben. Gleiches soll bezüglich eines am 19.07.2010 aus einem Vodafone Shop in Minden gestohlenen Handys der Fall sein. Jeweils in Minden soll er am 26.07.2001 eine Parfum-Flasche im Wert von knapp 80 € aus einer Parfumerie und am 01.08.2011 3 Packungen Zigaretten aus einem Geschäft entwendet haben. Am 17.08.2011 soll der Angeklagte aus einem Verbrauchermarkt in Minden 2 Packungen Zigaretten entwendet haben. Er soll entdeckt und geflohen sein, wobei ihn 2 Zeugen verfolgt haben sollen. Diese soll der Angeklagte im Rahmen der Flucht mit einem Messer bedroht haben, um sich im Besitz der Beute zu halten. Den Zeugen soll es im Weiteren gelungen sein, den Angeklagten zu überwältigen.
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3. |
10.11.2011, 09:00 Uhr, mit Fortsetzungen am 16.11., 17.11., 22.11., 23.11. und 24.11.2011, jeweils 09:00 Uhr, III. Strafkammer, Saal 30 (3 KLs 66 Js 59/09 – 60/11)
Strafsache gegen Detlef S. (49) aus Willebadessen wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten in der von der Strafkammer zugelassenen Fassung der Anklage Folgendes vor: Er soll in der Zeit von September 1987 bis September 1992 die zum Tatzeitpunkt 6 Jahre alte Nichte seiner damaligen Ehefrau in der von den Eheleuten damals bewohnten Wohnung in Wiedenbrück in 5 Fällen teilweise schwer sexuell missbraucht haben. In der Zeit von Juni 1995 bis Juni 2000 soll er ein zu Beginn dieses Tatzeitraums 9 Jahre altes Mädchen, das er über seinen Sohn, auf den diese aufpasste, kennengelernt haben soll, bei 11 Gelegenheiten in Wiedenbrück sexuell missbraucht haben. In der Zeit zwischen Anfang 2002 und Februar 2008 soll der Angeklagte den zu Beginn dieses Tatzeitraums 6 Jahre alten Sohn seiner späteren Ehefrau in 89 Fällen einmal in Wittenberg und im Übrigen in der von ihm bewohnten Wohnung in Wiedenbrück – teilweise schwer – sexuell missbraucht haben.
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4. |
14.11.2011, 09:00 Uhr, mit Fortsetzungen am 21.11. und 28.11.2011, jeweils 09:00 Uhr, IX. Strafkammer, Saal 18 (9 KLs 36 Js 1062/11 – 14/11)
Strafsache gegen a) Burkhard S. (52) aus Gütersloh b) Burkhard Harry Dieter L. (49) aus Bielefeld wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Folgendes vor: Der Angeklagte zu b) soll einen schwunghaften Handel mit Kokain betrieben haben, das mit Hilfe des Angeklagten zu a) und des gesondert verfolgten M. in den Niederlanden gekauft, und nach Bielefeld verbracht worden sein soll. Dort soll es der Angeklagte zu b) an Abnehmer weiterverkauft haben. Der gesondert verfolgten M. soll dabei den Transport des Kaufgeldes von Deutschland in die Niederlande, der Angeklagte zu a) den Transport des vom Angeklagten zu b) erworbenen Kokains nach Deutschland übernommen haben. Die Angeklagten sollen auf diese Weise in der Zeit von Ende November 2010 bis zum 17.05.2011 bei 6 Gelegenheiten jeweils mindestens 700 Gramm Kokain in die Bundesrepublik eingeführt haben. Bei einer dieser Gelegenheiten soll der Angeklagte zu a) zudem 30 Gramm Kokain, das zum Eigenkonsum und teilweise zum eigenen Weiterverkauf bestimmt gewesen sein soll, auf eigene Rechnung in den Niederlanden erworben und in die Bundesrepublik eingeführt haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte zu a) bei zwei weiteren Gelegenheit 20 bzw. 15 Gramm Kokain zum Eigenkonsum auf eigene Rechnung in den Niederlanden erworben und in die Bundesrepublik eingeführt haben.
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5. |
15.11.2011, 13:00 Uhr, mit Fortsetzungen am 24.11., 30.11., 01.12., 06.12., 12.12., 16.12., 19.12., 22.12.2011, 09.01., 11.01. und 18.01.2012, jeweils 09:00 Uhr, IV. Strafkammer, Saal 20 (4 KLs 550 Js 120/11 – 44/11)
Strafsache gegen a) Heyman B. (19) aus Halle (Westf.) b) Bengi B. (18) aus Halle (Westf.) c) Orhan H. (20) aus Halle (Westf.) d) Dulijano H. (18) aus Halle (Westf.) wegen des Verdachts des Bandendiebstahls u.a.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Folgendes vor: Die Angeklagten sollen sich gemeinsam mit weiteren 7 gesondert verfolgten Personen zusammen geschlossen haben, um in der Folgezeit in wechselnder Beteiligung Straftaten zu begehen, mit denen sie ihren Lebensunterhalt finanzieren wollten. Der Angeklagte zu a) soll der Anführer gewesen sein, der die Tatbeute jeweils unter den Bandenmitgliedern aufgeteilt haben soll. Der Angeklagte zu b) soll vornehmlich als Fahrer tätig geworden sein, während andere Bandenmitglieder vornehmlich „Schmiere“ gestanden haben sollen. In der Zeit vom 28.07.2010 bis 19.05.2011 soll die Bande in wechselnder Zusammensetzung in Halle (Westf.), Bielefeld, Verl, Werther, Bad Salzuflen und Glandorf 20 Bandendiebstähle, wovon 7 Taten lediglich versucht worden sein sollen, begangen haben. Zur Ausführung der Taten sollen die Täter überwiegend in Gewerbegebäude oder Schulen bzw. Kindertagesstätten eingebrochen sein, aber auch Kraftfahrzeuge entwendete haben. Stehlgut sollen überwiegend elektronische Geräte und Bargeld gewesen sein. Der Angeklagte zu a) soll an 14 (4 Versuche), der Angeklagte zu b) an 12 (4 Versuche), der Angeklagte c) an 8 (3 Versuche) und der Angeklagte zu d) an 5 (2 Versuche) der Taten beteiligt gewesen sein. Der Angeklagte zu a) und b) sollen darüber hinaus jeder 2 weitere Diebstähle (jeweils 1 Versuch) begangen haben, wobei jeweils in ein Gebäude eingebrochen worden sein soll. Der Angeklagte zu c) soll zudem Gegenstände aus einem PKW entwendet haben. Der Angeklagte zu d) soll zudem bei 4 Gelegenheiten einen PKW geführt haben, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Er soll auch einen weiteren Diebstahl begangen haben, wobei er zur Ausführung der Tat in ein Gebäude eingestiegen sein soll.
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6. |
16.11.2011, 09:30 Uhr, II. Strafkammer, Saal 26 (2 KLs 66 Js 582/07 – 30/11)
Strafsache gegen Johannes K. (60) aus Herford wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person u.a.
Die X. Große Strafkammer des Landgerichts Bielefeld hat den Angeklagten mit Urteil vom 25.02.2011 wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt sowie dem Angeklagten die psychotherapeutische Behandlung von Personen weiblichen Geschlechts für die Dauer von 3 Jahren untersagt. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass die Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person in drei Fällen entfällt, und im Rechtsfolgenausschuch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung hat der Bundesgerichtshof die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen Die II. Große Strafkammer des Landgerichts Bielefeld hat nunmehr neue Einzelstrafen aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in drei Fällen festzusetzen und hieraus eine neue Gesamtstrafe zu bilden sowie über die Frage der Verhängung eines Berufsverbots erneut zu entscheiden.
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16.11.2011, 10:00 Uhr, mit Fortsetzungen am 25.11., 08.12., 12.12. und 15.12.2011 jeweils 09:00 Uhr, X. Strafkammer, Saal 1 (10 Ks 46 Js 298/11 – 25/11)
Strafsache gegen a) Dirk I. (42) aus Bünde b) Christine M. (32) aus Bünde wegen des Verdachts des Mordes
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Folgendes vor: Sie sollen in der Nacht auf den 22.05.2011 in Hüllhorst gemeinschaftlich die aufgrund einer frühkindlichen Hirnschädigung mit Intelligenzdefekt mittelschwer geistig behinderte M. heimtückisch getötet haben. Der Angeklagte zu a) soll, obwohl er seit mehreren Jahren mit der Angeklagten zu b) liiert gewesen sein soll, Ende März 2011 eine intime Beziehung zu der M. begonnen haben. Die Angeklagte zu b) soll darunter psychische erheblich gelitten und immer wieder versucht haben, den Angeklagten dazu zu bewegen, die Beziehung zu der M. zu beenden. Nachdem der Angeklagte zu a) im Mai 2011 der Beziehung zu M. überdrüssig geworden sein soll, sollen die Angeklagten den Entschluss gefasst haben, sich der M. durch deren Tötung zu entledigen. Unter einem Vorwand soll der Angeklagte zu a) die M. in seinem Kleintransporter zu einem einsam gelegenen Ausflugsparkplatz nach Hüllhorst verbracht haben. Dort soll die Angeklagte zu b), die sich im Laderaum des Kastenwagens versteckt gehalten haben soll, die M. angegriffen und letztendlich erwürgt haben. Die Angeklagten sollen ihrem Tatplan folgend die Leiche der M. anschließen mit Benzin übergossen und angezündet haben, so dass diese bis zu Unkenntlichkeit verbrannt sein soll.
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23.11.2011, 09:30 Uhr, mit Fortsetzungen am 01.12.2011, 09:00 Uhr, II. Strafkammer, Saal 26 (2 KLs 46 Js 242/10 – 19/11)
Strafsache gegen Hartmut Rudolf Eberhard K. (46) aus Bielefeld wegen des Verdachts des versuchten schweren Raubes u.a.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Folgendes vor: Am 08.04.2010 soll er seiner 85 jährigen Nachbarin anlässlich eines Besuchs die Schlüssel zu den PKW Audi A4 aus deren Wohnung entwendet haben. Anschließend soll er mit dem PKW zur polnischen Grenze gefahren sein, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Nachdem er dort erfolglos versucht haben soll, den PKW zu veräußern, soll er mit dem PKW nach Bielefeld zurückgekehrt sein. Am 11.04.2010 soll der Angeklagte in Eckardtsheim den geistig behinderten und ersichtlich wehrlosen V. in einem PKW mitgenommen haben, um ihn anschließend zu berauben. Hierzu soll er einen einsamen Parkplatz angesteuert haben. Dort soll er V. mit einem Messer bedroht haben. Als er eine Bewegung des mit einem Gehstock ausgerüsteten V. als Abwehrbewegung wahrgenommen haben soll, soll er auf V. eingestochen und ihn am Rücken verletzt haben. Aufgrund der Gegenwehr soll der Angeklagte von der weiteren Tatausführung Abstand genommen haben und mit dem PKW geflohen sein. Dabei soll er den aufgrund seines Alters und der geistigen Behinderung hilflosen V. ohne weitere Hilfe am Tatort zurückgelassen haben. Der Angeklagte soll zumindest bei der zweitgenannten Tat unter einer schizophrenen Psychose gelitten haben. Seine Steuerungsfähigkeit soll bei der Tat aufgrund dessen erheblich eingeschränkt gewesen sein. Neben der Bestrafung des Angeklagten verfolgt die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus.
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29.11.2011, 09:00 Uhr, mit Fortsetzungen am 01.12., 05.12. und 19.12.2011, jeweils 09:00 Uhr, III. Strafkammer, Saal 30 (3 KLs 15 Js 27/11 – 56/11)
Strafsache gegen a) Ali Mohamad A. (16) aus Bad Oeynhausen b) Jusef A. (21) aus Bad Oeynhausen c) Marvin F. (18) aus Bad Oeynhausen
wegen des Verdachts des schweren räuberischen Erpressung u.a.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Folgendes vor: Am 02.11.2010 soll der Angeklagte zu a) den Zeugen T. in Bad Oeynhausen unter Vorhalt eines Messers dazu genötigt zu haben, dass der Zeuge von seinem Sparbuch insgesamt 3.800,00 € abhob und an den Angeklagten aushändigte. Am 16. und 17.12.2010 sollen die Angeklagten zu a) und b) u.a. auch - unter der letztlich erfolglosen Mithilfe des Angeklagten zu c) – teilweise unter Zuhilfenahme eines Messers wiederum den Zeugen T. massiv bedroht haben, um ihn zur Übergabe weiterer 800,00 € zu veranlassen. Das Vorhaben soll daran gescheitert sein, dass sich T. seiner Mutter anvertraut haben soll.
Um seine finanzielle Situation zu verbessern soll der Angeklagte zu b) beschlossen haben, mittels Betrugs an hochwertige Handys zu gelangen, um diese veräußern zu können. Zu diesem Zweck soll er jeweils Mittäter, zum einen seinen eher schlicht veranlagten Verwandten A. in einem Fall und zum anderen den Angeklagten zu c) in weiteren Fällen, veranlasst haben, zunächst mittels Personalpapieren eines Dritten, zu deren Gebrauch sie nicht befugt waren, später unter Gebrauch der eigenen Personalien jeweils einen Vertrag über einen Handyvertrag zu schließen, dessen Bestandteil auch die Übergabe eines subventionierten hochwertigen Handys gewesen sein soll. Der A. soll dies am 04.12.2010 in Euskirchen versucht haben. Die Übergabe des Handys soll daran gescheitert sein, dass dem Verkäufer aufgefallen sein soll, dass A. kaum Ähnlichkeiten mit der Person auf den Ausweispapieren gehabt haben soll. Der Angeklagte zu c) soll - um sein vermeintliches Versagen bei der vorangegangenen Erpressung des T. wieder gut zu machen - entsprechendes am 17.12.2010 in 2 Geschäften in Bad Oeynhausen versucht haben. Auch hier soll die Herausgabe des Handys in einem Fall letztlich daran gescheitert sein, dass der Verkäufer Zweifel an der Identität des Angeklagten zu c) mit der in den Ausweispapieren benannten Person gehabt haben soll. Im anderen Fall soll es mangels einer erforderlichen Kontoverbindung des unter seinem Namen auftretenden Angeklagten zu c) bereits nicht zum Abschluss eines Vertrages gekommen sein. Nach Eröffnung eines Girokontos für den Angeklagten zu c) am 20.12.2010 soll dieser noch immer auf Veranlassung des anwesenden Angeklagten zu b) einen entsprechenden Handyvertrag auf seinen Namen geschlossen haben, wobei beiden Angeklagten bewusst gewesen sein soll, dass der Angeklagte zu c) seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht würde nachkommen können. Das aufgrund dieses Vertragsschluss erlangte Handy soll der Angeklagte zu b) an sich genommen haben. Aufgrund massiver Drohungen des Angeklagten zu b) gegenüber dem Angeklagten zu c), der eigentlich keine weiteren Telefonverträge mehr abschließen wollte, soll der Angeklagte zu c) am 21.12.2010 auf seinen Namen zwei weitere Handyverträge in Porta Westfalica geschlossen haben. Die erhaltenen Handys soll er dem Angeklagten zu b) ausgehändigt haben, der diese genutzt und Telekommunikationskosten von knapp 250,00 € verursacht haben soll. Auch hier soll beiden Angeklagten bewusst gewesen sein, dass der Angeklagte zu c) seinen Zahlungsverpflichtungen aus den Verträgen nicht würde nachkommen können. Vier weitere Versuche des Angeklagten zu c) am selben Tag auf Veranlassung des jeweils anwesenden Angeklagten zu b) jeweils in 2 Geschäften in Minden und in Detmold, jeweils einen Handyvertrag über ein subventioniertes Handy abzuschließen, soll an der Weigerung der Verkäufer zum Vertragsschluss bzw. der Ablehnung des jeweiligen Telefonanbieters bei der computergesteuerten Überprüfung durch den Verkäufer gescheitert sein.
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29.11.2011, 09:00 Uhr, mit Fortsetzung am 01.12.2011, 09:00 Uhr, X. Strafkammer, Saal 1 (10 KLs 36 Js 1648/11 – 23/11)
Strafsache gegen Jan Manfred B. (25) aus Bielefeld wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Folgendes vor: In der Zeit von November 2010 bis Mai 2011 soll der Angeklagte in Bielefeld bei 4 Gelegenheiten gewerbsmäßig jeweils 50 Gramm Marihuana, bei weiteren 5 Gelegenheiten jeweils 100 Gramm und bei 8 Gelegenheiten jeweils 150 bis 200 Gramm Marihuana an den gesondert verfolgten C. verkauft haben. Bei einer Auslieferung von 150 Gramm soll er ein Klappmesser/Zweihandmesser mit sich geführt haben.
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