Die Kontrolle von Vertrauenspersonen im Strafprozess.
von Siiri Ann Doka. Bielefelder Dissertation 2007.
Kova`c´ Hamburg 2008 Strafrecht in Forschung und Praxis, 128.
Die auf Aktenanalysen und Interviews beruhende empirische Studie weist nach, dass zur Zeit die Führung der Vertrauenspersonen im wesentlichen die Angelegenheit der Polizei ist. Von Staatsanwaltschaft und Gerichten werden die Einsätze nur in Ausnahmefällen kontrolliert, obwohl ihre Angaben – oftmals ohne weitere Überprüfung – für weitreichende Grundrechtseingriffe wie Telefonüberwachungen und Durchsuchungen genutzt werden und die entsprechenden Vertrauenspersonen zumeist aus fragwürdigen Motiven handeln.