Staatlich organisierte Anonymität als Ermittlungsmethode bei Korruptions- und Wirtschaftsdelikten.

von Otto Backes / Michael Lindemann unter Mitarbeit von Christian Flotho, 
Anne-Christine Paul und Jan Schumann, C.F. Müller, Heidelberg, 2006

Staatliche Institutionen und zahlreiche gesellschaftliche Organisationen haben der Wirtschaftskriminalität, insbesondere der Korruption - zu Recht - den Kampf angesagt. Jedoch schießen die eingesetzten Mittel mitunter weit über das Ziel hinaus, werden rechtsstaatliche Grundsätze missachtet und Unschuldige in strafrechtliche Ermittlungsverfahren hineingezogen, was zu erheblichen rechtlichen, sozialen und beruflichen Belastungen bei den Betroffenen führt. So stellt z.B. das Landeskriminalamt Niedersachsen im Internet eine Plattform zur Verfügung, die es anonymen Anzeigenerstattern ermöglicht, Ermittlungsverfahren gegen Personen oder Firmen dadurch in Gang zu setzen, dass sie diesen korruptives Verhalten vorwerfen, auch wenn die tatsächlichen Anhaltspunkte dafür dürftig sind. Da den Anzeigenerstattern von der Polizei absolute Anonymität zugesichert wird, müssen sie selbst dann keine Bestrafung wegen falscher Verdächtigung fürchten, wenn ihre Vorwürfe völlig aus der Luft gegriffen und nicht haltbar sind. Es stellen sich dann jedoch eine Reihe von Fragen:
Ist der Aufklärungserfolg, der hier möglicherweise erzielt wird, derart groß, dass der Zweck die Mittel heiligt? Führt das anonyme Anzeigenerstattungssystem überhaupt zur Aufklärung von Korruption? Oder geht die Polizei, die auch eine bundesweite Einführung des Systems propagiert, hier von einer Fehleinschätzung aus? Wie sind die Fakten? - Das Institut für Rechtstatsachenforschung und Kriminalpolitik der Universität Bielefeld versucht darauf eine an der Rechtswirklichkeit ausgerichtete Antwort zu geben.

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