Zur Dauer von Umfangstrafsachen – Schwurgerichtsverfahren – in Nordrhein-Westfalen. Eine empirische Studie

1989. Von Otto Backes unter Mitarbeit von Michael Voß. 

Die Studie stellt aufgrund einer Analyse von 335 Schwurgerichtsakten aus den Jahren 1983/84 in Nordrhein-Westfalen fest, dass die zwischen den einzelnen Schwurgerichtsbezirken in NRW bestehenden großen Unterschiede in der Dauer von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zu einem rechtskräftigen Abschluss vor allem darauf zurückzuführen ist, dass bei einem Vergleich der drei OLG-Bezirke des Landes in einem Bezirk ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Anklagen gemäß § 211 StGB zu einem entsprechend hohen Anteil lebenslänglicher Freiheitsstrafen führt. Die Folge davon ist eine besonders hohe – aus der Sicht der Verteidiger erfolgreiche – Revisionsquote, die wiederum zu überdurchschnittlich langen gerichtlichen Verfahren im zweiten Durchgang führen. Die Studie geht der Frage nach, welche Faktoren für die häufigere Anklage nach § 211 StGB und die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe in einem OLG-Bezirk eine entscheidende Rolle spielten.

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