Kurzbeschreibung

Strafverfahren und Strafverteidigung (§ 44 StudPrO 2007)

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Die Strafrechtspflege bildet seit jeher ein wichtiges Berufsfeld für angehende Juristen. Die Praxis (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Anwaltschaft) hat einen entsprechenden Bedarf an wissenschaftlich ausgebildeten Strafjuristen. Dem Universitätsstudium fällt dabei die Aufgabe zu, berufsfähige, mit juristischer Urteilskraft ausgestattete Juristinnen und Juristen auszubilden. Berufsfähigkeit (nicht zu verwechseln mit Berufsfertigkeit, die erst später entstehen kann) bedeutet die Fähigkeit, sich in die praktische Tätigkeit einzuarbeiten und dabei im Laufe des Berufslebens auch wechselnden Anforderungen gerecht zu werden. Die für die spätere Tätigkeit als Strafjurist (insbesondere, aber nicht nur als Verteidiger) erforderlichen methodischen Fertigkeiten, grundlegenden rechtlichen und fachübergreifenden Kenntnisse sowie Schlüsselqualifikationen werden im Schwerpunktbereich 9 in einer wissenschaftlich vertieften Ausbildung vermittelt.

 

1. Gegenstände von Studium und Prüfung

Der Schwerpunktbereich 9 ermöglicht eine spezielle Vertiefung und Ergänzung des strafrechtlichen Pflichtfachstoffs. Das Studium dieses Schwerpunktes setzt sichere Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht voraus und erweitert diese in exemplarischer Weise. Die Rechtskenntnisse im formellen Recht werden durch eine Vertiefungsvorlesung zum Strafverfahrensrecht verfestigt. In zwei aufeinander aufbauenden Vorlesungen werden das Recht und die Theorie sowie die Methodik der Strafverteidigung vermittelt. Das materielle Strafrecht wird in den Vorlesungen zum Wirtschaftsstrafrecht sowie zu den strafrechtlichen Sanktionen behandelt. Eine weitere Pflichtvorlesung betrifft die Soziologie und die Psychologie des Strafverfahrens.

Das Pflichtfachprogramm wird durch das Studium weiterer Vorlesungen im Umfang von insgesamt sechs Semesterwochenstunden ergänzt. Je nach Vorliebe der Studierenden können Vorlesungen und Seminare aus folgenden Bereichen gewählt werden: Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht, internationales Strafrecht, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie.

 

2. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer Klausur, einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung. In der Aufsichtsarbeit steht die Lösung von Strafrechtsfällen aus der Sicht der Verteidigung im Vordergrund. Die Prüfungsgegenstände ergeben sich dabei aus den Pflichtfächern des Schwerpunktsbereiches. Im Vordergrund stehen hier einerseits Aufgaben aus dem Bereich des Rechts, der Theorie und der Methodik der Verteidigung und andererseits aus dem Wirtschafsstraf- und Sanktionenrecht. Die vierwöchige Hausarbeit wird regelmäßig als Themenarbeit ausgegeben. Die Themen können aus den weiteren im Schwerpunktbereich angebotenen Veranstaltungen stammen, auch aus den Vorlesungen und Seminaren des Wahlfachbereichs. Die abschließende mündliche Prüfung besteht aus einem Vortrag und dem Prüfungsgespräch. Im Vortrag kommt der Methodik der Verteidigung besondere Bedeutung zu. Die Gegenstände des Prüfungsgesprächs entstammen dem Stoff der Pflichtveranstaltungen aus dem Straf- und Strafprozessrecht sowie den speziellen, von den Studierenden gewählten Vorlesungen.

 

3. Besonderheiten

Die Besonderheiten des Schwerpunktbereiches 9 liegen in seiner praxisbezogenen und zugleich interdisziplinären Ausrichtung. Dies wird speziell in der Betonung der Schlüsselqualifikationen deutlich. Es werden hier vertieft: Rhetorik (am Beispiel des Plädoyers), Vernehmungslehre (Befragung von Zeugen), Gesprächsführung (Mandantengespräch) sowie die Kommunikationstheorie. Dabei kommen eigens für den Schwerpunkt entwickelte Lehrfilme zum Einsatz. Es besteht ferner die Möglichkeit, sich aktiv an Gerichtsrollenspielen (Mootcourts) zu beteiligen. Eine weitere Besonderheit bildet die exemplarische Vertiefung des materiellen Strafrechts. Durch die Pflichtveranstaltungen zum Wirtschaftsstrafrecht und zum Recht der Sanktionen erhalten die Studierenden Einblicke in bisher verschlossene Rechtsgebiete.

 

4. Die Lehrenden

Die Vorlesungen zur Strafverteidigung sowie zum Strafprozessrecht werden regelmäßig von Prof. Barton sowie dem Strafverteidiger Dr. Neuhaus angeboten. Das Wirtschaftsstrafrecht wird primär durch Prof. Ransiek gelehrt werden. Die genannten Dozenten stehen regelmäßig für die Schwerpunktbereichsprüfungen (Klausuren und mündliche Prüfungen) zur Verfügung. Auch die weiteren Professorinnen und Professoren aus dem Bereich des Strafrechts wirken durch die von ihnen angebotenen Vorlesungen und Seminare im Schwerpunktbereich 9 mit.

 

5. Ansprechpartner

Für weitere Fragen zum Schwerpunktbereich „Strafverfahren und Strafverteidigung“ wenden sie sich bitte an:

Prof. Dr. Stephan Barton, in U8-136, Telefon 106 - 6942

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