Rezension von Rechtsanwalt Roman G. Weber, LL.M. Detmold

erschienen in ZJS 1 / 2009, S. 104 ff.

Stephan Barton, Einführung in die Strafverteidigung, Verlag C.H. Beck, München 2007, 300 S., € 28,-

Erfahrene Verteidiger behaupten: Strafverteidigung lernt man nur in der Praxis. Das Ziel einer erfolgreichen Verteidigung führt über einen steinigen Weg: für den Mandanten und den Anwalt. Zwar offeriert der Literaturmarkt ein breites Spektrum von Handbüchern für Strafverteidiger, doch liegen die Schwerpunkte dieser Anleitungsbücher zumeist im materiellen Strafrecht. Und auch die berühmten „Erste-Hilfe-Bücher“ von Burhoff für das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung bieten zwar schnellen und hilfreichen Rat, aber für ein systematisches Erarbeiten der Grundstrukturen der Strafverteidigung eignen sie sich doch wenig.

So ergibt sich eine offensichtliche Lücke, die Barton mit seinem Buch „Einführung in die Strafverteidigung in der Praxis wissenschaftlich zu fundamentieren. Und das Ergebnis der Rezension vorab: Es gelingt ihm.

Barton ist Universitätsprofessor an der Universität Bielefeld und langjähriger Begleiter des unter Referendaren weithin bekannten „Bielefelder Kompaktkurses“. Obgleich der Autor in seinem Vorwort herausstellt, das Buch sei auf das Studium zugeschnitten, bietet es auch für Rechtsreferendare konstruktive Hilfestellungen. Anders als die bisher auf dem Markt etablierten Ausbildungsbücher, die vor allem aus der richterlichen Perspektive das System der Strafverteidigung zu erschließen suchen, wählt Barton in seinem über 400 Seiten langen Werk den Ansatz aus der Sicht des Verteidigers.

Das Buch ist in 15 Kapitel aufgeteilt, wobei zwischen vier maßgeblichen Gliederungskategorien unterschieden wird: 1. Schlüsselqualifikationen für Strafverteidiger, 2. Hinführung zur Strafverteidigung, 3. das Recht der Strafverteidigung und 4. Methodik der Strafverteidigung. Die Aufmachung kommt frisch daher: Zahlreiche Diagramme und Tabellen ermöglichen die zügige Erschließung der einzelnen Kapitelinhalte, Verständnisfragen und Antworten ermöglichen eine Leistungskontrolle, die Verknüpfung zu einem virtuellen Mootcourt (dynamische Fallpräsentation im Internet) ermöglicht es, interaktiv den Ablauf einer Verteidigung nachzuspielen.

Da Barton in seinem Buch die bekannterweise oft in Aufsätzen niedergelegten Konzeptionen erfahrener Verteidiger zusammenträgt, eröffnet sich für den Leser ein durchgängiges und facettenreiches Bild des Wesens der Verteidigung. So stellt er beispielsweise im neunten Abschnitt die sechs Verteidigungsstrategien nach Wieder (1. Reine Sachverhaltsverteidigung, 2. Materiellrechtliche Sachverhaltsverteidigung, 3. Qualifizierte Strafmaßverteidigung, 4. Beweiswürdigungsverteidigung, 5. Rein verfahrensrechtliche Verteidigung und 6. Abspracheverteidigung) vor. Hierbei ist es nicht zuletzt lobenswert, wenn Barton pointiert, es könne dem Verteidiger bei der Abspracheverteidigung nicht auf eine Sachverhaltsfeststellung im Rahmend des förmlichen Strafverfahrens ankommen, sondern nur auf das „richtige Ergebnis“. Und so schlussfolgert Barton denn auch richtigerweise, dass diese Strategie nur dann sinnvoll erscheint, wenn ihr ein weiterer Faktor unterlegt werden kann: nämlich ein durchgreifender Verteidigungsgrund, der die anderen Beteiligten veranlassen kann, der Absprache zuzustimmen.

Bemerkenswert ist, wie sich Barton dem Themenkomplex „Konfliktstrategie“ (zuweilen auch als „Krawallverteidigung“ diffamiert) nähert. In aller Deutlichkeit hält der Verf. Den Vorwürfen aus der Richterschaft nach pauschalen Rechtsmissbrauch und der Verfahrenssabotage entgegen: „Aus der Sicht von Richtern, die sich ihr Urteil schon gebildet haben können Verteidigeraktivitäten, die diese Festlegung in Frage stellen, als hinderlich, überflüssig und insofern als zweifelhafte Konfliktverteidigung erscheinen. Die Philosophie der Verteidigung besteht nun gerade darin, den voreiligen Griff nach der Wahrheit zu hemmen. Dies kann für den Verteidiger bedeuten, beharrlich mit prozessualen Mitteln darauf hinzuarbeiten, das Gericht doch noch davon zu überzeugen, von dem eingeschlagenen Weg des Vorurteils abzuweichen und zu `besserer` Einsicht zu kommen.“

Selbstverständlich wirft das Buch auch einen Blick auf Themen wie die „Sockelverteidigung“, „Präventivverteidigung“ und „strafrechtliche Vorfeldberatung“; Tätigkeitsbereiche, die vor allem in Wirtschaftsstrafrechtsmandaten zum Tragen kommen. Ansprechend ist schließlich die Methodik der Strafverteidigung, wie sie sich in dem von Barton skizzierten Aufbau von Konzeptionen darstellt. In einem ausführlichen Kapitel leitet der Universitätsprofessor den Leser an, wie ein Verteidigungskonzept optimal aufgebaut werden kann. Festzustellen bleibt: Das Buch „Einführung in die Strafverteidigung“ ist ein wissenschaftlich fundiertes Anleitungswerk zur Strafverteidigung. In seiner Darstellungsweise dem Universitätswesen verankert, kann es sich insoweit mit den Handbüchern Burhoffs mit seinen Ad-hoc-Tipps mehr schlecht als recht messen. Gleichwohl eignet es sich sehr gut als Lehrbuch für denjenigen Studierenden, der sich im Strafprozessrecht bereits auskennt; dem Rechtsreferendar vermittelt es die Grundkenntnisse zu den Arbeitsmethoden der rechtsberatenden Praxis, indem es beispielsweise Gliederungsvorschläge für den Aufbau von Verteidigungsgutachten (Prozessführung) im Rahmen eines vierstufigen Aufbaus vermittelt.

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