Rezension von Michael Stephan

erschienen in StRR Heft 1/2008, S. 18

Mit dem Buch „Einführung in die Strafverteidigung" schließt BARTON eine bisher vorhandene Lücke, „Strafverteidigung" methodisch zu vermitteln. In dem Werk setzt er sich in sprachlich und inhaltlich überzeugender Art und Weise mit der Verteidigermethodik und den Schlüsselfunktionen auseinander, sodass nicht nur Studierende und Referendare, sondern auch der erfahrene Praktiker davon profitieren.

Angereichert durch die Schilderung von einprägsamen Praxisfällen, Schaubildern und eigenen Erfahrungen des Autors sensibilisiert dieser in vier Teilen des Buches den Leser für die Strafverteidigung, wobei jeder Teil für sich gelesen werden kann.

Im ersten Teil thematisiert BARTON dabei Sinn, Bedeutung und Aufgaben der Strafverteidigung und entwirft ein geeignetes Leitbild des Verteidigers. Wird die Tätigkeit von Verteidigern zuweilen als anrüchig und ethisch-moralisch zweifelhaft empfunden, Verteidiger von einzelnen Richtern sogar pauschal in die Nähe zur Strafvereitelung gerückt, so orientiert sich BARTON am Bild des kompetenten, wissenschaftlich ausgebildeten und professionellen Verteidigers, der gewissenhaft mit den Mitteln des Gesetzes kämpft und damit gleichermaßen seinen Mandanten wie dem Recht dient. Gerade dieser Teil eignet sich zur Lektüre durch den erfahrenen Praktiker, wird er doch hierdurch zu den Wurzeln seiner „Profession" geführt.

Im zweiten Teil befasst sich BARTON dann mit dem Recht der Strafverteidigung und beschreibt anhand von anschaulichen Beispielen den Verteidiger als ein mit eigenen Rechten ausgestattetes Prozesssubjekt, das die eigenen stets und zum großen Teil auch die vom Beschuldigten abgeleiteten, sowie gemeinsamen Prozessrechte zulässig und wirksam im Verteidigungsaußenverhältnis ausüben kann. Dabei erbringt der Verteidiger eine Dienstleistung für den Mandanten. Ihn treffen Prüfungs-, Beratungs- und Handlungspflichten, deren Verletzung - wie BARTON anschaulich unter Benennung der aktuellen Rechtspre­chung beschreibt - zur zivilrechtlichen Haftung führt. Darüber hinaus wird in dem Teil deutlich gemacht, dass das Strafrecht dem Verteidiger Grenzen bei der Berufs­ausübung setzt, die zu beachten nur jedem Praktiker empfohlen werden kann. Wenn BARTON in diesem Teil ausführt, die Trennlinie zwischen erlaubten und verbote­nen Tätigkeiten sei zuweilen recht dünn, so ist ihm unein­geschränkt zuzustimmen und zeigt, wie wichtig die grundlegende Befassung mit diesem „Berufsrisiko" ist.

Im dritten Teil des Buches beschäftigt sich BARTON mit der Methodik der Strafverteidigung und konstatiert, dass die Bewältigung der anstehenden Aufgaben beim Verteidi­ger andere methodische Grundlagen verlangt als sie für die richterliche Tätigkeit erforderlich sind. Er erläutert anhand eines konkreten Falles („Fall Schmitt") die Methodik der Strafverteidigung, die den Regeln der Planungslogik entspricht. Ein methodisch reflektiertes Vorgehen von Verteidigern erfordert daher zunächst die Bestimmung der Ausgangslage. Der Verteidiger muss wissen, wie die Beschuldigung lautet, ferner wie die Beweislage einzuschätzen ist und welche Interessen der Beschuldigte verfolgt (= Ist-Zustand). Sodann hat der Verteidiger Alternativen (also Soll-Zustand) zu der zu erwartenden -negativen - Entscheidung des Gerichts zu entwickeln und umzusetzen. Dabei besteht für BARTON noch viel Raum für Fantasie und Kreativität des Verteidigers. Ein besonderes Augenmerk legt BARTON dabei auf die Einlassung und entwickelt Faustregeln zum „Pro" und „Contra" einer Einlassung.

Im vierten Teil schließlich befasst sich BARTON mit den „Schlüsselqualifikationen für Strafverteidiger". Er beschreibt die Kommunikation und Interaktion im Strafverfahren, sowie sozialpsychologische Forschungen zum Strafverfahren.

Besonders lesenswert sind in diesem Teil die Ausführungen zur Zeugenbefragung durch den Verteidiger, insbesonde­re vor dem Hintergrund, dass in deutschen Gerichtssälen häufiger Verteidiger anzutreffen sind, die zwar voll guten Willens an die Befragung herangehen, denen aber zuwei­len nichts weiter einfällt, als Zeugen die schon einmal ge­stellten Fragen erneut vorzuhalten und sie dabei lautstark zu ermahnen, nun endlich die Wahrheit zu sagen. Abge­rundet wird dieser Teil durch die instruktiven Ausfüh­rungen und Hinweise zum Halten des Schlussvortrages (Plädoyer).

Ingesamt regt BARTONS Buch daher zur weiteren Beschäftigung mit der Verteidigung an und weckt Appetit auf mehr. Dies nicht nur bei Studenten und Referendaren, sondern auch bei jedem im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt. Insoweit sollte auch der Praktiker dieses Werk als Ergänzung zu strafprozessualen Lehrbüchern und verteidigungsspezifischer Praxisliteratur in seinem Bücherschrank haben.

RA/FA für Strafrecht Michael Stephan, Dresden

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