SFB 882: Von Heterogenitäten zu Ungleichheiten

Soziale Konstruktion von Heterogenitätskriterien

Ausgangspunkt des Teilprojekts ist die Behauptung: Das deutsche Migrations- und Integrationsrecht habe sein Leitbild verloren. An die Stelle älterer, umstrittener Leitbilder (Assimilation, Multikulturalismus) sei eine ebenso vielstimmige wie konturenarme Kakophonie getreten. Was also solle man bei der Verleihung fester Aufenthaltstitel oder bei der Einbürgerung prüfen, um dem „Integrationsauftrag“ des Rechts entsprechen zu können? Im Migrationsrecht dominiert eine gewisse Regelungsschwäche bzw. -abstinenz der Gesetze. Für unser Teilprojekt stellen sich im Migrationsrecht mehrere Fragen:

  • Welche Wirkung kommt den Leitbildern bei der Steuerung des staatlichen Integrationsrechts zu (rechtspolitische Bedeutung)?
  • Welche Wirkung kommt den Leitbildern bei der Steuerung des gesetzesanwendenden Verhaltens von staatlichen Stellen, Bürgern und Migranten zu (rechtskonkretisierende Bedeutung)?
  • Sind die Leitbilder der unterschiedlichen Teilrechtsordnungen im Mehrebenensystem inhaltlich kongruent (rechtssystematisierende Bedeutung)?

Unsere Untersuchung nimmt ihren Ausgangspunkt bei einer historischen Analyse der Leitbilder und ihrer Verschiebung in der Bundesrepublik. Mit den juristischen Methoden, mittels Aktzenananalyse und Experteninterviews  soll gefragt werden: (1) nach der akteursbezogenen Perspektive: Wer produziert die Leitbilder? Werden sie von Inländern für Migranten (also über deren Köpfe hinweg) oder auch partizipativ produziert? (2) nach der institutionelle Perspektive: Wer rezipiert die – anderswo produzierten – Leitbilder in die Rechtsordnung? (3) nach rechtsgebietsbezogenen Kongruenzen und Inkongruenzen (Aufenthaltsrecht, Sozialrecht, Bildungsrecht) von Leitbildern einzelner Rechtsgebiete. Zentrales Reaktions- wie Steuerungsinstrument der Rechtsordnung ist die rechtliche Gleich- oder Ungleichbehandlung. Hieraus entstehen rechtlich begründete Ungleichheiten als Reaktionen auf wahrgenommene gesellschaftliche Heterogenität (Beispiel: integrierte/nicht integrierte Migranten).

Link zum Teilprojekt C4 des SFB 882

Projektmitarbeiterin:

 

studentische Hilfskräfte:

  • Gonca Bulut
  • Eva Koch
© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 25.10.2011 von Anett Röder

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Die Hausarbeiten aus der Vorlesung POR können ab 21.05.2012 im Sekretariat abeholt werden!

 

 

 

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Im Sommersemester 2012 wird diese freitags 12-13 Uhr stattfinden.

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