Prioritätenbildung bei Großschadensereignissen

In der wissenschaftlichen Betrachtung des Systems der Inneren Sicherheit führte der Katastrophenschutz lange Zeit ein Schattendasein. Mit den Gefahren des öffentlich wahrgenommenen Terrorismus in Folge des 11. September aber auch durch den drohenden Klimawandel mit bislang für Mitteleuropa kaum vorstellbaren Naturkatastrophen rückte der Katastrophenschutzverbund in der Bundesrepublik zunehmend ins öffentliche Interesse.

Das interdisziplinäre Projekt „Prioritätenbildung bei Rettungsmaßnahmen“ - das gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Politikwissenschaft, Sicherheitsforschung und Sicherheitsmanagement der Universität Witten-Herdecke, Prof. Dr. Hans-Jürgen Lange, bearbeitet wurde - beinhaltet zwei Schwerpunkte: Die verwaltungs- und organisationsanalytische Zielsetzung war darauf gerichtet, die Zusammenarbeit, Koordination und Steuerung der verschiedenen Behörden und Organisationen von Bund, Ländern und Kommunen bei länderübergreifenden Großschadensereignissen zu untersuchen, dabei Schwachpunkte aufzuzeigen, Erfahrungen, Positionen und Prioritätensetzungen der beteiligten Akteure zu erschließen, sowie Lösungsoptionen zu entwickeln. Die rechtswissenschaftliche Zielsetzung als zweiter Schwerpunkt unterstützte den politikwissenschaftlichen Teil. Sie richtete sich auf die Prüfung der unterschiedlichen Rechtsnormen und die Aufarbeitung ihrer möglichen Kollision mit verfassungsrechtlichen und verfahrensbezogenen Prinzipien und Regelungen. Insbesondere war der Frage nachzugehen, nach welchen Verfahrensweisen und Normen Prioritäten für die Durchführung von Rettungsmaßnahmen - v. a. unter den Bedingungen von Großschadensereignissen - festgelegt und umgesetzt werden sollten. Das Projekt sollte insgesamt dazu beitragen, Defizite und davon ausgehende Gefahren für die Konzepte der der zivilen Sicherheit zu erkennen. Es sollte die Praxis dabei unterstützen, geeignete Strukturen, Entscheidungsprozesse und inhaltliche Strategien entwickeln und so präventiv möglichen Katastrophenfällen besser begegnen zu können.

Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bis 2012 gefördert.

 

© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 20.04.2012 von Anett Röder

Schnellzugriff

Aktuelles

Hier finden Sie den Studienleitfaden Schwerpunktbereich 4 "Öffentliches Wirtschaftsrecht in der Europäischen Union"!

Hinweise zur mündlichen Prüfung im ersten Examen (staatliche Pflichtfachprüfung) finden Sie bei Ebeling/Gusy, ad legendum 2011, 281.

Die Hausarbeiten aus der Vorlesung POR können ab 21.05.2012 im Sekretariat abeholt werden!

 

 

 

Sprechstunde

Im Sommersemester 2012 wird diese freitags 12-13 Uhr stattfinden.

Seminarankündigung: Vergleichende Europäische Verfassungsgeschichte im Sommersemester 2012

Seminar zur vergleichenden Europäischen Verfassungsgeschichte
Mehr ...

Klausurenkurs

  • Klausur 14.04.2012 - Besprechung 15.05.2012
  • Klausur 16.06.2012 - Besprechung 17.07.2012
  • Klausur 07.07.2012 - Besprechung 07.08.2012

VwGO Fälle

Die Fälle zur AG VwGO finden Sie hier.