Sicherheitsgesetzgebung (SiGG)

Teilvorhaben: Sicherheitsrecht

Das Projekt Sicherheitsgesetzgebung ist ein Verbundprojekt aus den Teilvorhaben Sicherheitsrecht undSicherheitspolitik. Kooperationspartner sind Wissenschaftler des Lehrstuhls für Politikwissenschaft, Sicherheitsforschung und Sicherheitsmanagement der Universität Witten-Herdecke, Prof. Dr. Hans-Jürgen Lange.

Im Rahmen von Sicherheitsforschung soll das Verhältnis von Sicherheitsproduzenten und Sicherheits-gesetzgebung ermittelt werden. Neben Betrachtungen zum Gesetzgebungsverfahren auf Landes-, Bundes- und europarechtlicher Ebene, sowie der dafür zuständigen Organe und Akteure ist es hierzu notwendig, gleichzeitig die politikwissenschaftliche Politikfeldforschung mit einzubeziehen, welche umfassend und übergreifend Akteure, Handlungsfelder und auch informelle Einwirkungsmechanismen auf den Prozess der Sicherheits-gesetzgebung beschreibt. Denn die Politik der Inneren Sicherheit weist hier zahlreiche bereichsspezifische Besonderheiten auf.

Ziel ist es, Gesetzgebungsprozesse im Bereich der Inneren Sicherheit adäquater als bislang abzubilden. Grundlegende Aspekte von Legitimation, Rechtsstaatlichkeit, demokratischer Beteiligung und Kontrolle sollen in die stark von gesetzlichen Einzelmaßnahmen und punktuellen Strukturanpassungen geprägte Diskussion einer sich wandelnden Sicherheitsarchitektur übergreifend eingebracht werden. Dadurch soll es ermöglicht werden, Probleme einer einseitigen Einflussnahme von Sicherheitsproduzenten auf die Sicherheitsgesetzgebung zu erkennen. Denn eindeutig ist, dass eine einseitige Einflussnahme das Risiko birgt, dass das diffizile und fragile Gleichgewicht von Freiheit und Sicherheit, welches es bei jedem Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Inneren Sicherheit zu wahren gilt, aus der Balance gebracht wird.

Dies soll anhand dreier exemplarischer Fallstudien für die Ebenen der Länder, des Bundes und der EU erfolgen, welche zugleich die Ebenen je für sich, daneben vergleichend und in ihrer Wechselbezüglichkeit untersuchen.

Das Projekt wird über einen Zeitraum von drei Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.





Projektbearbeiter/in:
 


studentische Hilfskräfte:

  • Nadine Schwark
  • Marlene Simone Alker
  • Elisabeth Dopheide
  • Johannes Tellenbröker


E-Mail: sicherheitsgesetzgebung(at)uni-bielefeld.de

© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 22.06.2011 von Anett Röder

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Hinweise zur mündlichen Prüfung im ersten Examen (staatliche Pflichtfachprüfung) finden Sie bei Ebeling/Gusy, ad legendum 2011, 281.

Die Hausarbeiten aus der Vorlesung POR können ab 21.05.2012 im Sekretariat abeholt werden!

 

 

 

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Im Sommersemester 2012 wird diese freitags 12-13 Uhr stattfinden.

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Seminar zur vergleichenden Europäischen Verfassungsgeschichte
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