Kurzbeschreibung (für StudPrO 2012)

früherer SPB 9

Der Schwerpunktbereich 9 „Strafverfahren und Strafverteidigung“ ist mit der zum Sommersemester 2020 in Kraft getretenen Studien- und Prüfungsordnung 2020 eingestellt worden.

Es werden aber weiterhin Lehrveranstaltungen angeboten, die auch für die alte Studienordnung Bedeutung haben. Insbesondere sind für Studierende, die nach der alten Studienordnung studieren wollen, Prüfungen nach alten Verfahrensregeln möglich.

  • Lehrveranstaltungen nach alter und neuer Studienordnung

Es werden unter der Geltung der neuen Studienordnung auch weiterhin Lehrveranstaltungen angeboten, die ursprünglich für die alte Prüfungsordnung konzipiert waren. Das betrifft die Vorlesungen „Recht und Theorie der Strafverteidigung“, „Methodik der Strafverteidigung“, „Soziologie und Psychologie des Strafverfahrens“, „Wirtschaftsstrafrecht BT“ und „Strafrechtliche Sanktionen“. Welche Vorlesung ggfls. in einer fünfstündigen Klausur zum Inhalt gemacht werden steht noch nicht fest, wird aber demnächst bekannt gegeben.

  • Prüfungen nach der alten Studienordnung

Studierenden, die vor dem Inkrafttreten der neuen Studienordnung zum Studium im SPB 9 zugelassen wurden, empfiehlt die Studienordnung 2020 den Wechsel in den SPB 8 (§ 66 Abs. 5 Nr. 2 StudPrO 2020).

Es können aber bis zum Ende des Sommersemesters 2021 auch noch Prüfungen nach alten Verfahrensrecht stattfinden (§ 66 Abs. 5 StudPrO 2020). Diese Vorschrift erlangt speziell Bedeutung für Klausuren: Wer weiterhin nach der alten Studienordnung studiert, hat eine fünfstündige Abschlussklausur und nicht zwei zweieinhalbstündige Klausuren (nach § 29 Abs. 1 StudPrO 2020) zu absolvieren. Was Hausarbeiten und mündliche Prüfungen betrifft, unterscheiden sich die Prüfungsleistungen nicht, sofern man davon absieht, dass nach neuem Recht nach Wahl des Veranstalters von einer mündlichen Prüfung abgesehen werden kann (§ 29 Abs. 1 iVm § 52 Abs. 7 StudPrO 2020).

  • Klärungsbedürftige Fragen

Alle klärungsbedürftigen Fragen zum Studium nach altem Recht können nicht nur bei den allgemein zuständigen Stellen des Dekanats bzw. bei der Studienberatung gestellt werden, sondern auch in meiner Vorlesung.

 

Vorstellung des neuen SPB 8 (link)

© 2017 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 17.06.2020 von Marc-Arno Scheuss

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