EU-Medienfreiheit - ein Grundrecht im Werden?

Europarechtliche Dimensionen des Medienrechts werden nach und nach wichtiger. Damit habe ich mich oftmals beschäftigt, vor allem im Blick auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Seit 2000 wird über die nähere Ausgestaltung des EU-Grundrechts der Medienfreiheit, das sich in Art. 11 Abs. 2 der Grundrechtscharta findet, kontrovers diskutiert. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob auch auf europäischer Ebene Elemente eines öffentlich-„dienenden“ Mediengrundrechts etabliert werden sollten, wie sie in Staaten mit einer hochentwickelten Public-Service-Tradition, so in Großbritannien und Deutschland, geläufig sind. Dies betrifft bei den elektronischen Medien nicht nur nationale, sondern auch etwaige künftige genuin europäische Programmangebote. Solche integrativen Programme könnten für den weiteren Verlauf des Konstitutionalisierungsprozesses bedeutsam werden: Europäische öffentliche Medien als „Medium und Faktor“ europäischer demokratischer Öffentlichkeit? Das sind Perspektiven, welche im politischen Raum noch oftmals vernachlässigt werden. Statt dessen ging von der EU-Kommission ein ökonomisierender Trend aus, wie er ähnlich auch weltweit (WTO/GATS) zu bemerken ist. Demgegenüber müßten die gesellschaftlich-kulturellen und demokratisch-politischen Medienfunktionen stärker ins Spiel gebracht werden. Näher etwa meine Beiträge:

  • Medienfreiheit in der EU-Grundrechtscharta: Art. 10 EMRK ergänzen und modernisieren! Frankfurt a.M.: Lang 2000
  • Medienfreiheit in der EU nur „geachtet“ (Art. 11 Grundrechtscharta) – Ein Plädoyer für Nachbesserungen im Verfassungskonvent. In: Europarecht 2002, S. 566 ff.
  • EU-Medienfreiheit – ein Grundrecht im Werden. In: Lutz Hagen (Hrsg.): Europäische Union und mediale Öffentlichkeit. Köln: von Halem Verlag 2004, S. 77 ff.
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