Islam in öffentlichen Schulen und im öffentlichen Rundfunk in Deutschland
Mit Islamunterricht wird in deutschen Schulen seit längerem experimentiert. Dabei handelt es sich meist um eine staatlich-säkulare, pädagogisch informierende und diskursive „Religionskunde“. Von politischen Akteuren wird neuerdings aber auch häufig ein quasi-konfessioneller islamischer „Religionsunterricht“ (Art. 7 III GG) gefordert, der sich an bestimmte von dafür legitimierten religiösen Ansprechpartnern festzulegende Glaubensgrundsätze halten soll. Er soll ein Gegenstück zu dem üblichen christlichen „Bekenntnisunterricht“ sein. Über die näheren Anforderungen wird noch heftig gestritten. Bald wird eine strikte Konfessionalisierung – allerdings zu erleichterten, zum Teil vagen rechtlichen Konditionen – verlangt, bald wird einem eher religionskundlichen und dabei partizipatorisch offenen, auch islamisch-religiösen Belangen zugewandten Ansatz das Wort geredet. Letzteres ist insbesondere bei einem in Nordrhein-Westfalen seit längerem laufenden Modellversuch mit „Islamischer Unterweisung“ bzw. "Islamkunde" der Fall.
Ich habe hierzu eine breite, interdisziplinär orientierte Bestandsaufnahme angefertigt und mich auch an der diesbezüglichen, auf KMK-Ebene und in mehreren Ländern im politischen Raum und in der pädagogischen und juristischen Fachwelt laufenden Reformdebatte beteiligt. Daß dies gerade auch „nach dem 11. September“ von Bedeutung war und ist, bedarf weiter keines Wortes. Vor diesem Hintergrund versteht sich auch die von mir in der Reihe „Religion und Recht“ herausgebrachte Studie
- Islamunterricht: Religionskunde, Bekenntnisunterricht oder was sonst? Münster: LIT 2003.
Zum weiteren Fortgang, auch zu der nunmehr auf Landes- und Bundesebene in Gang gekommenen allgemeinen religionsrechtlichen Debatte über eine Institutionalisierung des deutschen Islam:
- Islamunterricht: Auf der Suche nach dem richtigen Weg. In: Klaus Barwig/Ulrike Davy (Hrsg.): Auf dem Weg zur Rechtsgleichheit? Konzepte und Grenzen einer Politik der Integration von Einwanderern. Baden-Baden: Nomos 2004, S. 430 ff.
- Viele Religionen in der einen öffentlichen Schule: Der Bildungsauftrag als oberster Richtwert. In: Recht der Jugend und des Bildungswesens 2005, S. 94 ff.; auch in: Meyer, Lidwina (Hrsg.): Recht, Religion, Politik. Auf dem Weg zu einer Anerkennung des Islam in Deutschland. Evangelische Akademie Loccum 2007, S. 113-148
- Islamunterricht in öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen. Zur Lage nach dem Urteil des BVerwG vom 23.2.2005. In: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 2005, S. 285-300
- Religiöse Vielfalt und pädagogische Eigenverantwortung – Konzepte und Chancen eines anderen Wegs. In: Wolfram Weiße (Hrsg.): Dialogischer Religionsunterricht in Hamburg. Positionen, Analysen und Perspektiven im Kontext Europas. Münster: Waxmann Verlag 2008, S. 61-73
- Islamunterricht in öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen - wie eigentlich? Zu der Übergangsvorschrift zur Einführung von islamischem Religionsunterricht (§ 132a Schulgesetz NRW i.d.F. des Entwurfs eines 6. Schulrechtsänderungsgesetzes, Drucksache 15/2209). Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtages von Nordrhein-Westfalen am 14.9.2011
Auch im Medienrecht zeichnen sich ähnliche Entwicklungen und Probleme ab. Dazu:
- Islam im Rundfunk - wie eigentlich? Auf dem Weg zu multireligiöser, insbesondere islamischer kommunikativer Präsenz in deutschen Rundfunkprogrammen? Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln, Heft 226. Köln: März 2007, ISBN 978-3-938933-29-9. Auch online:http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/institut/pdfs/22607.pdf