Hinweise zur Rückgabe von Klausuren und Hausarbeiten aus dem WS 2019/2020

Rücksendung der Klausuren und Hausarbeiten

Eine Rückgabe der korrigierten Abschlussklausuren und Hausarbeiten zur Vorlesung "Allgemeines Schuldrecht und vertragliche Schuldverhältnisse" aus dem Wintersemester 2019/20 ist derzeit in der Universität nicht möglich. Klausuren bzw. Hausarbeiten können per Post zugesandt werden. Dazu ist erforderlich, dass Sie an den Lehrstuhl einen ausreichend großen, an Sie adressierten und von Ihnen ausreichend frankierten Rückumschlag senden (nähere Hinweise dazu unten). Wenn der Rückumschlag nicht groß genug ist oder sich sonst nicht für die Versendung eignet, kann kein Versand erfolgen.

Informationen zum Rückumschlag

  • Für die Rücksendung einer Klausur genügt ein Rückumschlag der Größe DIN C4 (22,9 cm x 32,4 cm). Für die Hausarbeiten ist wegen der Mappe o.ä. ein größeres Format erforderlich, nämlich entweder DIN B4 (25,0 cm x 35,3 cm) oder DIN E4 (28,00 cm x 40 cm). Wählen Sie insbes. bei Hausarbeiten eine Größe, die zu Ihrer Hausarbeit passt. Wenn der Umschlag zu klein ist, kann keine Rücksendung erfolgen.
  • Der Rückumschlag darf kein Anschriftenfenster haben.
  • Ihre eigene Anschrift, an die die Klausur/Hausarbeit geschickt werden soll, tragen Sie gut leserlich im unteren rechten Viertel auf dem Umschlag ein. Ein Absender muss auf dem Rückumschlag nicht genannt werden.
  • Porto: Informationen zum Briefporto finden Sie unter https://www.deutschepost.de/de/b/brief_postkarte.html. Beachten Sie, dass das Porto sowohl von der Größe des Umschlags als auch vom Gewicht abhängig ist. Bedenken Sie dies bitte vor allem bei Hausarbeiten, die abhängig von der Art der Bindung größer und schwerer sein können. Bringen Sie das Porto oben rechts an. Sie sind für eine ausreichende Frankierung verantwortlich. Wenn das Porto nicht ausreicht, wird der/die Briefzusteller*in möglicherweise von Ihnen vor Aushändigung des Briefes ein Nachporto verlangen.
  • Legen Sie den Rückumschlag (ggf. gefaltet) in einen weiteren Umschlag. Fügen Sie ein Schreiben bei, aus dem sich Ihr Name und Ihre Matrikelnummer ergeben und welche Arbeit (Klausur und/oder Hausarbeit) Sie bekommen möchten. Der Name in diesem Schreiben muss mit demjenigen übereinstimmen, den Sie auf dem Rückumschlag bei der Anschrift angegeben haben. Sie können nur die Zusendung der von Ihnen selbst geschriebenen Arbeiten verlangen.
  • Frankieren Sie auch diesen Brief ausreichend und schicken Sie an: Prof. Dr. Frank Weiler, Fakultät für Rechtswissenschaft, Universität Bielefeld, Postfach 100131, 33501 Bielefeld. Ein persönliche Abgabe des Briefes am Lehrstuhl ist nicht möglich.
© 2017 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 17.07.2020 von Frank Weiler

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