Weiterführende Studienmöglichkeiten
Der B.A.-Abschluss im Studiengang Recht und Management eröffnet vielfältige Optionen für eine Weiterqualifikation innerhalb der Universitätsausbildung. Besonders attraktiv ist die Ergänzung des Bachelor-Studiums durch ein Studium der Rechtswissenschaft mit dem Ziel der Ersten Prüfung, was auch im Wege direkter Verknüpfung möglich ist: Studierende der Rechtswissenschaft können sich schon vom zweiten Semester an für die parallele Ausbildung im Bachelor-Studiengang Recht und Management bewerben. Ebenso können Studierende des Bachelor-Studiengangs vom zweiten Semester an parallel auch im Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben werden. Die im jeweils ersten Studiengang erbrachten Leistungen in den rechtswissenschaftlichen Fächern werden im anderen Studiengang angerechnet, brauchen dort also nicht etwa erneut erbracht zu werden. Begabte junge Juristinnen und Juristen können auf diese Weise eine interdisziplinäre Zusatzqualifikation erwerben, die ihnen praxistaugliche Fähigkeiten auch auf der Schnittstelle zu den Wirtschaftswissenschaften vermittelt. Als Alternative zur Fortführung der Ausbildung mit dem Ziel Erste Prüfung ermöglicht der B.A. Recht und Management den Zugang zu (wirtschafts-) rechtlichen Masterprogrammen.




