Zulassung & Studienbeginn
Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Voraussetzung für den Zugang ist eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur). Der Studiengang richtet sich an begabte und ambitionierte Studentinnen und Studenten. Die Studienplatzvergabe unterliegt einer örtlichen Zulassungsbeschränkung. Die Bewerbung erfolgt in der Regel online.
Nähere Informationen unter:
www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Bewerbung
© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft »
geändert 07.02.2011 von Lars Gußen




