Allgemeine Informationen

Der Zugang zu den klassischen juristischen Berufen in Justiz, Anwaltschaft, Notariat und Verwaltung (höherer Dienst) führt über zwei (Staats-)Examina.
Die erste Prüfung wird nach dem Studium abgenommen und besteht aus einer Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Die zweite Staatsprüfung ist eine rein staatliche Prüfung und wird im Rahmen des derzeit zwei Jahre dauernden Referendariats abgelegt.

Das Studium insgesamt richtet sich nach dem Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (JAG NRW) sowie der Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät (StudPrO). Aktuell (seit 01.09.2009) gilt die StudPrO 2009. Es ist auf eine Dauer von neun Semestern einschließlich aller Prüfungsleistungen angelegt und kann sowohl zum Winter- als auch Sommersemester aufgenommen werden.

Das Studium gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium und bereitet so auf die "Erste Juristische Prüfung" (1. Staatsexamen) vor.

 

© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 15.02.2011 von Lars Gußen

Neues Studienstrukturmodell

Einführung eines neuen Studienstrukturmodells zum WS 2011/12 an der Universität Bielefeld

Begabtenförderung