Schwerpunktbereich 1: Private Rechtsgestaltung und Prozessführung

Richter, Rechtsanwälte und Notare sind bei ihrer Berufstätigkeit auf profunde Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und des Zivilverfahrensrechts angewiesen. Bedeutende Materien aus diesen Rechtsbereichen wurden allerdings im Zuge der jüngsten Ausbildungsreformen ungeachtet ihrer Praxisrelevanz schrittweise aus dem Kanon der Pflichtfächer ausgeschlossen oder zu bloßen "Grundzügenfächern" herabgestuft. In einer Gegenbewegung richtet die Ausbildung im Schwerpunktbereich 1 ihren Focus auf das Liegenschafts-, das Familien-, das Erb- und das Zivilverfahrensrecht. Die Praxisorientierung der Ausbildung zeigt sich insbesondere auch dadurch, dass die streitvermeidende Rechtsgestaltung besonderes Gewicht erhält.

Inhalt des Schwerpunktes

Das Studium des Schwerpunktbereichs hat einen Umfang von insgesamt 18 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen 10 SWS auf das Kerngebiet, 6 SWS auf ein zu wählendes Ergänzungsgebiet und 2 SWS auf eine Veranstaltung in einem der Grundlagenfächer (Methoden und Grundlagen des Rechts). Im Kerngebiet hat jeder Studierende des Schwerpunktbereichs 1 Lehrveranstaltungen von insgesamt 10 SWS in folgenden Fächern zu besuchen:

  • Liegenschaftsrecht (2 SWS),
  • Familienrecht (2 SWS),
  • Erbrecht (2 SWS),
  • Zivilverfahrensrecht und außergerichtliche Streitbeilegung (4 SWS).

In den Veranstaltungen zum Liegenschafts-, Familien- und Erbrecht wird auf das in den Veranstaltungen Grundkurs BGB vermittelte Wissen aufgebaut. Dieses Wissen gilt es zu vertiefen und um nicht vom Pflichtfach erfasste Materien zu ergänzen. Die Ausbildung im Schwerpunktbereich 1 weist dabei einen starken Praxisbezug auf. So sind die Veranstaltungen keinesfalls auf die streitentscheidende („richterliche“) Perspektive beschränkt, sondern legen großes Gewicht auf die rechtsberatende und rechtsgestaltende Perspektive der Anwälte und Notare. Stets wird auch die prozessuale Durchsetzung materieller Rechtspositionen thematisiert. Diese Thematik findet in besonderen Veranstaltungen zum Zivilverfahrensrecht noch eine Vertiefung. In gesonderten Veranstaltungen wird sowohl der Weg von der Klage bis zum Urteil (Erkenntnisverfahren) als auch die sich daran anschließende Durchsetzung von Urteilen (Zwangsvollstreckungsverfahren) behandelt. Einen eigenen Platz in der Ausbildung hat aber auch die Alternative zur gerichtlichen Rechtsdurchsetzung. Das ist die außergerichtliche Streitbeilegung.

Ansprechpartner

Für weitere Fragen zum Schwerpunktbereich "Private Rechtsgestaltung und Prozessführung" wenden Sie sich bitte an: Prof. Dr. Gerhard Otte.

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