Schwerpunktbereich 2:
Wirtschaftsrechtsberatung (§ 35 StudPro 2009)
In Deutschland sind rund 3 Mio. Unternehmen wirtschaftlich aktiv; 70% davon sind Einzelunternehmer, 30% Gesellschaften. Sie alle agieren in einem dicht gewobenen Netz unternehmensorientierter Rechtsnormen, die überwiegend dem Privatrecht, zu einem gewissen Teil aber auch dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind. Der Pflichtfachstoff des Jurastudiums führt lediglich in einen vergleichsweise kleinen Ausschnitt dieses Rechtsrahmens ein. Wer später unternehmensrechtliche Beratungsmandate bewältigen will, muss ein deutlich breiter angelegtes Grundlagenwissen erwerben. Nur dann kann er wirtschaftlich erfolgreich als Rechtsanwalt tätig werden, als Jurist in der Rechtsabteilung eines Unternehmens bestehen oder als Richter wirtschaftsrechtlich angelegte Streitfälle entscheiden. Der Schwerpunktbereich Wirtschaftsrechtsberatung bereitet Sie hierauf vor. Das Studium dieses Schwerpunktbereichs vermittelt die rechtswissenschaftlichen Grundlagen wirtschaftsrechtlich ausgerichteter Berufstätigkeit und gibt Einblicke in die Methodik der Rechtsgestaltung und Rechtsberatung in zentralen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Im Mittelpunkt stehen dabei die Aufgaben des Anwalts bei wirtschaftsrechtlichen Mandaten sowie der dementsprechende Ausschnitt des Tätigkeitsfeldes eines Unternehmensjuristen und des Richters.
Inhalt des Schwerpunktes
Das Studium des Schwerpunktbereichs hat einen Umfang von insgesamt 18 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen 10 SWS auf die Kernfächer sowie 6 SWS auf ein zu wählendes Ergänzungsgebiet; im Umfang von 2 SWS ist eine Veranstaltung in einem der Grundlagenfächer (Methoden und Grundlagen des Rechts) zu besuchen. Die von allen Studierenden des Schwerpunktbereichs Wirtschaftsrechtsberatung zu belegenden Kernfächer umfassen:
- GmbH-Recht (2 SWS)
- Aktienrecht (2 SWS)
- Konzern- und Umwandlungsrecht (1 SWS)
- Insolvenzrecht (2 SWS)
- Unternehmenssteuerrecht (2 SWS)
- Rechnungslegung (1 SWS)
Das Studium dieser Kernfächer vermittelt Ihnen das Rüstzeug, über das Sie zwingend verfügen müssen, um die spezifischen Aufgaben wirtschaftsrechtlich orientierter Berufstätigkeit zu erfassen und sich später schnell und erfolgreich in die Spezialfragen eines entsprechenden Beratungsmandats oder "Falls" einarbeiten zu können.
Das Lehrangebot zum Gesellschaftsrecht knüpft an die Grund- und Aufbaukurse im Handels- und Gesellschaftsrecht an. Es informiert über Grundlagen und ausgewählte - im Wirtschaftsleben besonders wichtige - Detailfragen namentlich des Kapitalgesellschaftsrechts. Im Mittelpunkt steht dabei zum einen das GmbH-Recht, das in der anwaltlichen Beratungspraxis (aber auch in der richterlichen Tätigkeit sowie im Alltagsgeschäft des Unternehmensjuristen) von herausragender Bedeutung ist; rund 500.000 Unternehmen sind bei uns in der Rechtsform der GmbH organisiert. Erörtert werden zum anderen die Grundlagen des Aktienrechts. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen des Kapitalmarktrechts auch die Bindungen angesprochen, denen kapitalmarktaktive Gesellschaften zum Schutz der Kapitalanleger unterworfen sind. Das Konzernrecht ist das Recht von miteinander verbundenen Unternehmensträgern (Mutter-, Tochter-, Enkelgesellschaften), gewissermaßen also das "Familienrecht" der Unternehmen. Das Umwandlungsrecht - ein wirtschaftlich lukratives Feld anwaltlicher Beratungstätigkeit - hat den Wechsel der Rechtsform sowie die Verschmelzung mehrerer Unternehmen zu einem einzigen Rechtsträger oder auch - im umgekehrten Fall - die Spaltung eines in mehrere Unternehmen zum Gegenstand.
Erheblichen Beratungsbedarf löst der (drohende) wirtschaftliche Zusammenbruch eines Marktteilnehmers bei allen Beteiligten aus. Das Insolvenzrecht legt fest, inwieweit Gläubiger in dieser Situation noch befriedigt werden und von ihren Sicherheiten Gebrauch machen können. In der Gesellschaftsinsolvenz weist das Insolvenzrecht große Überschneidungen zum Gesellschaftsrecht auf. Es stehen nicht nur die Abwicklung des Gesellschaftsvermögens, sondern auch Haftungsansprüche gegen Gesellschafter und Geschäftsleiter in Rede. Das Insolvenzrecht stellt aber auch den Rahmen zur Verfügung, um zu klären, ob und inwieweit das gescheiterte Unternehmen doch noch überlebensfähig ist, also saniert werden kann. Grundkenntnisse im Unternehmenssteuerrecht sind unabdingbare Voraussetzung jeder wirtschaftsrechtlichen Beratungstätigkeit, weil die steuerrechtlichen Implikationen einer Gestaltungsoption immer (und ggf. im Team mit Steuerspezialisten) mitbedacht werden müssen. Das Recht der Rechnungslegung, dem alle Unternehmen (Einzelunternehmer wie Gesellschaften) gleichermaßen unterworfen sind, stellt die normativen Grundlagen des Jahresabschlusses (Bilanz; Gewinn- und Verlustrechnung) bereit. Es ist gegenwärtig einem Systemwechsel hin zu internationalen Rechnungslegungsstandards unterworfen, ohne deren Kenntnis wir Juristen im Wettbewerb mit den Betriebswirten nicht mehr werden bestehen können. Alle angesprochenen Themenfelder sind im Übrigen in hohem Maße durch Vorgaben des EU-Gesetzgebers geprägt. Dementsprechend sind die Lehrinhalte des Schwerpunktbereichs Wirtschaftsrechtsberatung nicht lediglich "national", sondern "europäisch" orientiert. Sie bereiten auf die wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Berufstätigkeit in einem internationalen Umfeld vor.
Ansprechpartner
Für weitere Fragen zum Schwerpunktbereich „Wirtschaftsrechtsberatung“ wenden Sie sich bitte an: Prof. Dr. Detlef Kleindiek oder Prof. Dr. Florian Jacoby.




