Schwerpunktbereich 2:
Wirtschaftsrechtsberatung (§ 35 StudPro 2009)

In Deutschland sind rund 3 Mio. Unternehmen wirtschaftlich aktiv; 70% davon sind Einzel­unternehmer, 30% Gesellschaften. Sie alle agieren in einem dicht gewobenen Netz unternehmensorientierter Rechtsnormen, die überwiegend dem Privatrecht, zu einem gewissen Teil aber auch dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind. Der Pflichtfachstoff des Jurastudiums führt lediglich in einen vergleichsweise kleinen Ausschnitt dieses Rechtsrahmens ein. Wer später un­ternehmensrechtliche Beratungsmandate bewältigen will, muss ein deutlich breiter angelegtes Grundlagenwissen erwerben. Nur dann kann er wirtschaftlich erfolgreich als Rechts­anwalt tätig werden, als Jurist in der Rechtsabteilung eines Unternehmens bestehen oder als Richter wirt­schaftsrechtlich angelegte Streitfälle entscheiden. Der Schwerpunktbereich Wirtschaftsrechts­beratung bereitet Sie hierauf vor. Das Studium dieses Schwerpunktbereichs vermittelt die rechts­­wissenschaftlichen Grundlagen wirtschaftsrechtlich ausgerichteter Berufs­tätigkeit und gibt Einblicke in die Methodik der Rechtsgestaltung und Rechtsberatung in zentralen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Im Mittelpunkt stehen dabei die Aufgaben des Anwalts bei wirtschaftsrecht­lichen Mandaten sowie der dementsprechende Ausschnitt des Tätigkeitsfeldes eines Unterneh­mens­juristen und des Richters.

 

Inhalt des Schwerpunktes

Das Studium des Schwer­punktbereichs hat einen Umfang von insgesamt 18 Semesterwochen­stunden (SWS). Davon entfallen 10 SWS auf die Kernfächer sowie 6 SWS auf ein zu wählendes Ergänzungsgebiet; im Umfang von 2 SWS ist eine Veranstaltung in einem der Grundlagenfächer (Methoden und Grundlagen des Rechts) zu besuchen. Die von allen Studierenden des Schwer­punkt­bereichs Wirtschaftsrechtsberatung zu belegenden Kernfächer umfassen:

  • GmbH-Recht (2 SWS)
  • Aktienrecht (2 SWS)
  • Konzern- und Umwandlungsrecht (1 SWS)
  • Insolvenzrecht (2 SWS)
  • Unternehmenssteuerrecht (2 SWS)
  • Rechnungslegung (1 SWS)

Das Studium dieser Kernfächer vermittelt Ihnen das Rüstzeug, über das Sie zwingend verfügen müssen, um die spezifischen Aufgaben wirtschafts­rechtlich orientierter Berufstätigkeit zu erfassen und sich später schnell und erfolgreich in die Spezialfragen eines entsprechenden Beratungsmandats oder "Falls" einarbeiten zu können.

Das Lehrangebot zum Gesellschaftsrecht knüpft an die Grund- und Aufbaukurse im Handels- und Gesellschaftsrecht an. Es informiert über Grundlagen und ausgewählte - im Wirtschaftsleben besonders wichtige - Detailfragen namentlich des Kapitalgesellschaftsrechts. Im Mittelpunkt steht dabei zum einen das GmbH-Recht, das in der anwaltlichen Beratungspraxis (aber auch in der richterlichen Tätigkeit sowie im Alltagsgeschäft des Unternehmensjuristen) von heraus­ragender Bedeutung ist; rund 500.000 Unternehmen sind bei uns in der Rechtsform der GmbH organisiert. Erörtert werden zum anderen die Grundlagen des Aktienrechts. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen des Kapitalmarktrechts auch die Bindungen angesprochen, denen kapitalmarktaktive Gesellschaften zum Schutz der Kapitalanleger unterworfen sind. Das Konzernrecht ist das Recht von miteinander ver­bundenen Unternehmensträgern (Mutter-, Tochter-, Enkelgesellschaften), gewissermaßen also das "Familienrecht" der Unternehmen. Das Umwandlungsrecht - ein wirtschaftlich lukratives Feld anwaltlicher Beratungstätigkeit - hat den Wechsel der Rechtsform sowie die Verschmel­zung mehrerer Unternehmen zu einem einzigen Rechtsträger oder auch - im umgekehrten Fall - die Spaltung eines in mehrere Unternehmen zum Gegenstand.

Erheblichen Beratungsbedarf löst der (drohende) wirtschaftliche Zusammenbruch eines Marktteilnehmers bei allen Beteiligten aus. Das Insolvenzrecht legt fest, inwieweit Gläubiger in dieser Situation noch befriedigt werden und von ihren Sicherheiten Gebrauch machen können. In der Gesellschaftsinsolvenz weist das Insolvenzrecht große Überschneidungen zum Gesellschaftsrecht auf. Es stehen nicht nur die Abwicklung des Gesellschaftsvermögens, sondern auch Haftungsansprüche gegen Gesellschafter und Geschäftsleiter in Rede. Das Insolvenzrecht stellt aber auch den Rahmen zur Verfügung, um zu klären, ob und inwieweit das gescheiterte Unternehmen doch noch überlebensfähig ist, also saniert werden kann. Grund­kenntnisse im Unternehmenssteuerrecht sind unabdingbare Voraussetzung jeder wirtschafts­rechtlichen Beratungstätigkeit, weil die steuerrechtlichen Implikationen einer Gestaltungsoption immer (und ggf. im Team mit Steuerspezialisten) mitbedacht werden müssen. Das Recht der Rechnungslegung, dem alle Unternehmen (Einzelunternehmer wie Gesellschaften) gleicher­maßen unterworfen sind, stellt die normativen Grundlagen des Jahresabschlusses (Bilanz; Gewinn- und Verlustrechnung) bereit. Es ist gegenwärtig einem Systemwechsel hin zu internationalen Rechnungslegungsstandards unterworfen, ohne deren Kenntnis wir Juristen im Wettbewerb mit den Betriebswirten nicht mehr werden bestehen können. Alle angesprochenen Themenfelder sind im Übrigen in hohem Maße durch Vorgaben des EU-Gesetzgebers geprägt. Dementsprechend sind die Lehrinhalte des Schwerpunktbereichs Wirtschaftsrechtsberatung nicht lediglich "national", sondern "europäisch" orientiert. Sie bereiten auf die wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Berufstätigkeit in einem internationalen Umfeld vor.

 

Ansprechpartner

Für weitere Fragen zum Schwerpunktbereich „Wirtschaftsrechtsberatung“ wenden Sie sich bitte an: Prof. Dr. Detlef Kleindiek oder Prof. Dr. Florian Jacoby.

© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 18.10.2011 von Lars Gußen

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