Gegenstände des SPB
Das Lehrangebot des Schwer-punktbereichs besteht aus Pflicht-fächern und den Veranstaltungen des gewählten Ergänzungs-gebietes sowie Zusatzangeboten:
Pflichtfächer gem. § 33 Abs. 1 StuPrO:
- Rechtsvergleichung
- UN-Kaufrecht
- Europäisches Privatrecht
- Internationles Zivilverfahrenerecht
- E-Commerce
Ergänzungsfächer gem. §§ 33 Abs. 2, 34 StudPrO:
- Verfahrens- und Insolvenzrecht
- Unternehmensrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Öffentliches Wirtschaftsrecht
Zusatzangebote:
Über die Pflichtfächer und Ergänzungsgebiete hinaus werden attraktive Zusatz-veranstaltungen wie beispielsweise Seminare angeboten, deren Inhalt weder Gegenstand der Aufsichtsarbeit (§ 43 Abs.5 StudPrO) noch der mündlichen Prüfung (§ 43 Abs. 6 StudPrO) ist. Nach Absprache mit dem Dozenten besteht in diesen Veran-staltungen für Sie die Möglichkeit, die im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung notwendige häusliche Arbeit (§ 43 Abs. 3, 4 StudPrO) anzufertigen.




