Gegenstände des SPB

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Das Lehrangebot des Schwer-punktbereichs besteht aus Pflicht-fächern und den Veranstaltungen des gewählten Ergänzungs-gebietes sowie Zusatzangeboten:

Die neue Studienordnung

 

Pflichtfächer gem. § 33 Abs. 1 StuPrO:

  • Rechtsvergleichung
  • UN-Kaufrecht
  • Europäisches Privatrecht
  • Internationles Zivilverfahrenerecht
  • E-Commerce

Ergänzungsfächer gem. §§ 33 Abs. 2, 34 StudPrO:

  • Verfahrens- und Insolvenzrecht
  • Unternehmensrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht

Zusatzangebote:

Über die Pflichtfächer und Ergänzungsgebiete hinaus werden attraktive Zusatz-veranstaltungen wie beispielsweise Seminare angeboten, deren Inhalt weder Gegenstand der Aufsichtsarbeit (§ 43 Abs.5 StudPrO) noch der mündlichen Prüfung (§ 43 Abs. 6 StudPrO) ist. Nach Absprache mit dem Dozenten besteht in diesen Veran-staltungen für Sie die Möglichkeit, die im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung notwendige häusliche Arbeit (§ 43 Abs. 3, 4 StudPrO) anzufertigen.

© 2011 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 03.03.2011 von Birgit Repke

Neues Studienstrukturmodell

Einführung eines neuen Studienstrukturmodells zum WS 2011/12 an der Universität Bielefeld

Begabtenförderung