Schwerpunktbereich 5: Umwelt- Technik und Planungsrecht in der EU
Der Schwerpunktbereich 5 ist zugeschnitten auf Studierende, die sich für eine anwaltliche, behördliche oder richterliche Tätigkeit auf zentralen Gebieten des Verwaltungsrechts interessieren oder für einen Tätigkeit in Industrieunternehmen, die mit umweltrechtlichen, technikrechtlichen oder planungsrechtlichen Problemen konfrontiert sind.
Der Schwerpunktbereich knüpft zum Teil an Lehrveranstaltungen im Hauptstudium an (Verwaltungsrecht, Baurecht, Kommunalrecht); er zielt im Wesentlichen gleichwohl auf die Vermittlung von neuem Wissen auf Rechtsgebieten, die noch jung sind und oft Entscheidungen von großer Tragweite betreffen.
Studierende erhalten einen Überblick über das nationale und das internationale Umweltrecht, das Technikrecht ( vor allem im Sinne von Vorgabenrealisierungsrecht) und das Planungsrecht (vor allem Raumordnungs- und Bauleitplanungsrecht).
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