Schriftliches Probeexamen
Für die schriftlichen Anforderungen des ersten Examens bietet die Fakultät ein Probeexamen an. Hierbei wird die Möglichkeit zur Anfertigung von sechs schriftlichen Arbeiten unter realitätsnahen Bedingungen in einem Zeitraum von ca. 10 Tagen unter Aufsicht geboten. Nach der vollständigen Teilnahme erhalten die Studierenden eine Bewertungsübersicht sowie Lösungshinweise zu ihren Arbeiten. Das Probeexamen wird zwei mal jährlich in der vorlesungsfreien Zeit angeboten.
Probeexamen März 2012:
| Öffentliches Recht I | Lösung | Korrekturbericht |
| Öffentliches Recht II | Lösung | Korrekturbericht |
| Strafrecht | Lösung | Korrekturbericht |
| Zivilrecht I | Lösung | Korrekturbericht |
| Zivilrecht II | Lösung | Korrekturbericht |
| Zivilrecht III | Lösung | Korrekturbericht |
Das nächste Probeexamen findet voraussichtlich im September 2012 statt.
Teilnahme ist nur nach vorheriger, persönlicher und verbindlicher Anmeldung im Examinatoriumsbüro möglich!
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt!


